Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 1051 - Rechtsfrage: Er sagte: (Wer einen Sklaven als Sa'iba freilässt, hat kein Anrecht auf das Klientelverhältnis (Wala'). Falls er etwas von dessen Erbe nimmt, muss er es durch Gleichwertiges ersetzen) · ShamelaTranslate