Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 1055 - Rechtsfrage: Er sagte: (Wer seinen Sklaven im Namen eines Lebenden ohne dessen Auftrag oder im Namen eines Verstorbenen freilässt, demjenigen, der die Freilassung vollzogen hat, gebührt das Klientelverhältnis) · ShamelaTranslate