Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 1005 - Rechtsfrage: Er sagte: (Wenn ein Ehemann und beide Elternteile vorhanden sind, erhält der Ehemann die Hälfte, die Mutter ein Drittel des Rests, und der Rest geht an den Vater. Wenn eine Ehefrau und beide Elternteile vorhanden sind, erhält die Ehefrau ein Viertel, die Mutter ein Drittel des Rests, und der Rest geht an den Vater.) · ShamelaTranslate