Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 1062 - Frage: Er sagte: (Und wenn der Freilasser stirbt und den Vater seines Freilassers sowie den Sohn seines Freilassers hinterlässt, so erhält der Vater des Freilassers ein Sechstel, und der Rest geht an den Sohn) · ShamelaTranslate