Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 1064 - Frage: Er sagte: (Wenn ein Mann stirbt und zwei Söhne und einen Mawla hinterlässt, und einer der Söhne nach ihm stirbt und einen Sohn hinterlässt, und dann der Mawla stirbt, so gehört die Wala' dem Sohn seines Freilassers, da die Wala' dem Älteren zusteht. Wenn beide Söhne nach ihm, aber vor dem Mawla sterben, und einer von ihnen einen Sohn hinterlässt und der andere neun, so wird die Wala' unter ihnen gemäß ihrer Anzahl geteilt, wobei jeder ein Zehntel erhält) · ShamelaTranslate