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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 9 · Seite 268Abschnitt

Übersetzung · DE

aus seinem Haus zu entfernen, er sie aber ohne Notwendigkeit entfernte. Dies liegt daran, dass das Daraufschlafen, das Anbringen zweier Schlösser und eine übermäßige Sicherung die Aufmerksamkeit eines Diebes darauf lenken und ihn anspornen, sich ernsthaft um den Diebstahl zu bemühen und Listen zur Erlangung des Gutes zu entwickeln. Wir hingegen vertreten die Auffassung, dass dies eine sicherere Verwahrung für das Objekt darstellt, daher haftet er nicht durch sein Handeln, so als ob er ihn angewiesen hätte, sie auf dem Innenhof des Hauses zu belassen, er sie aber im Haus verwahrte; dadurch wird das Argument, das sie anführten, hinfällig.

Abschnitt: Wenn er sagte: "Lege sie in dieses Haus und lasse niemanden hinein", er aber eine Gruppe von Leuten hineinließ und einer von ihnen sie stahl, so haftet er dafür, da sie durch sein Vorgehen und seinen Verstoß gegen die Anweisung verloren ging. Dies gilt unabhängig davon, ob er sie während des Einlassens der Leute stahl oder danach, da er die Hinterlegungsgegenstände beim Betreten des Hauses möglicherweise sah, den Ort kannte und wusste, wie man an sie gelangt. Wenn sie von jemandem gestohlen wurde, der das Haus nicht betreten hat, so sagte der Qadi: Er haftet nicht, da sein Handeln nicht die Ursache für den Verlust war. Es ist jedoch möglich, dass die Haftung dennoch auf ihn übergeht, da derjenige, der eingetreten ist, möglicherweise jemanden, der nicht eingetreten ist, auf sie aufmerksam gemacht hat, und weil es sich um einen Verstoß handelt, der die Haftung nach sich zieht, sofern er die Ursache für den Verlust war. Wenn er die Ursache war, so ist die Haftung obligatorisch, selbst wenn sie nicht die direkte Ursache war, so wie wenn er ihm untersagte, sie hinauszubringen, er sie aber ohne Notwendigkeit hinausbrachte.

Abschnitt: Wenn er sagte: "Stecke diesen Ring an den kleinen Finger", er ihn aber an den Ringfinger steckte, so haftet er nicht, da dieser dicker und sicherer für den Ring ist, es sei denn, er passt dort nicht hinein und er steckt ihn nur auf die oberste Phalanx, dann haftet er dafür, oder er bricht aufgrund seiner Dicke, dann haftet er ebenfalls, da sein Verstoß die Ursache für den Verlust war.

1070 - Rechtsfrage: Er sagte: (Und wenn jemand ihm etwas anvertraut, ihn dann bittet, es ihm zu einem Zeitpunkt zurückzugeben, zu dem dies möglich ist, er es aber nicht tut, bis es zugrunde geht, so ist er haftbar.)

Es besteht kein Dissens über die Pflicht zur Rückgabe der Hinterlegung an den Eigentümer, wenn dieser sie fordert und die Auslieferung an ihn ohne Not möglich ist. Allah der Erhabene hat dies befohlen und sprach: "Allah befiehlt euch, die anvertrauten Güter (Amanat) zurückzugeben..."

Anmerkungen

(27) In A und M: "fa-wajaba" (so wurde es zur Pflicht). (28) In B ausgelassen.

Arabisch (Quelle)

إخْراجِها عن مَنْزِلِه فأخْرَجَها لغيرِ حاجةٍ، وذلك لأنَّ النَّوْمَ عليها، وَتَرْكَ قُفْلَيْنِ عليها، وزِيادةَ الاحْتِفاظِ بها، يُنَبِّهُ اللَّصَّ عليها، ويَحُثُّه على الْجِدِّ فى سَرِقَتِها، والاحْتِيالِ لأخْذِها. ولَنا، أَنَّ ذلك أحْرَزُ لها، فلا يَضْمَنُ بفِعْلِه، كما لو أَمَرَه بتَرْكِها فى صَحْنِ الدارِ، فتَرَكها فى البيتِ، وبهذا يَنْتَقِضُ ما ذكَرُوه.

فصل: إذا قال: اجْعَلْها فى هذا البيتِ، ولا تُدْخِلهُ أحدًا. فأدْخَلَ إليه قَوْمًا، فسَرَقها أحَدُهم، ضَمِنَها؛ لأنَّها ذَهَبَتْ بتَعَدِّيه ومُخالَفَتِه، وسَواءٌ سَرَقها حالَ إدْخالِهِم، أو بعدَه؛ لأنَّه ربَّما شاهَدَ الوَدِيعةَ فى دُخُولِه البيتَ، وعَلِمَ مَوْضِعَها، وطَرِيقَ الوصُولِ إليها. وإن سَرَقَها مَنْ لم يَدْخُل البيتَ، فقال القاضى: لا يَضْمَنُ؛ لأنَّ فِعْلَه لم يكُنْ سَبَبًا لإتْلافِها. ويَحْتَمِلُ أن يَلْزَمَه الضَّمَانُ؛ لأنَّ الداخلَ ربَّمَا دَلَّ عليها مَنْ لم يَدْخُلْ، ولأنَّها مُخالَفةٌ تُوجِبُ (٢٧) الضّمانَ، إذا كانت سَبَبًا لإتْلافِها فأوْجَبَتْه، وإن لم تكُنْ سببًا كما لو نَهاهُ عن إخْراجِها فأخْرَجَها لغيرِ حاجةٍ.

فصل: إذا قال: ضَعْ هذا الخاتَمَ فى الخِنْصِرِ. فوَضَعه فى البِنْصِرِ، لم يَضْمَنْه؛ لأنَّها أغْلَظُ وأحْفَظُ له، إلَّا أن لا يَدْخُلَ فيها، فيَضَعَه فى أُنْمُلَتِها العُلْيَا فيَضْمَنَه، أو يَنْكَسِرَ بها (٢٨) لغِلَظِها عليه، فيَضْمَنَه أيضًا؛ لأنَّ مُخالَفَتَه سَبَبٌ لِتَلَفِه.

١٠٧٠ - مسألة؛ قال: (وَإِذَا أوْدَعَهُ شَيْئًا، ثُمَّ سَأَلَهُ دَفْعَهُ إلَيْهِ فِى وَقْتٍ أَمْكَنَهُ ذلِك، فَلَمْ يَفْعَلْ حَتَّى تَلِفَ، فَهُوَ ضَامِنٌ)

لا خلافَ فى وُجوبِ رَدِّ الوَدِيعةِ على مالِكِها، إذا طَلَبها، فأمْكَنَ أداؤُها إليه بغير ضَرُورةٍ، وقد أمرَ اللَّهُ تعالى بذلك، فقال تعالى: {إِنَّ اللَّهَ يَأْمُرُكُمْ أَنْ تُؤَدُّوا الْأَمَانَاتِ

Anmerkungen

(٢٧) فى أ، م: "فوجب".(٢٨) سقط من: ب.

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