Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 1072 - Rechtsfrage: Er sagte: (Wenn er die Verwahrung von ihm fordert und er sagt: 'Du hast mir nichts anvertraut', dann aber sagt: 'Sie ist aus einem sicheren Verwahrungsort verloren gegangen', so ist er schadensersatzpflichtig, da er seinen Status als Treuhänder aufgegeben hat. Wenn er jedoch sagte: 'Du hast nichts bei mir', und dann sagte: 'Sie ist aus einem sicheren Ort verloren gegangen', so ist seine Aussage maßgeblich und er ist nicht schadensersatzpflichtig) · ShamelaTranslate