Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 1073 - Rechtsfrage: Er sagte: (Wenn er eine Verwahrung bei sich hat und zwei Personen diese beanspruchen, und er sagt: 'Einer von beiden hat sie mir anvertraut, aber ich erkenne ihn nicht persönlich', so soll er das Los zwischen ihnen entscheiden lassen; derjenige, auf den das Los fällt, muss schwören, dass sie ihm gehört, und sie wird ihm ausgehändigt) · ShamelaTranslate