Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 1073 - Abhandlung; Er sagte: (Und wenn er ein anvertrautes Gut in seiner Hand hat und zwei Personen es beanspruchen, und er sagt: Einer von beiden hat es mir anvertraut, aber ich kenne ihn nicht genau. So wird zwischen ihnen gelost, und für wen das Los ausfällt, der schwört, dass es ihm gehört, und es wird ihm übergeben) · ShamelaTranslate