Kapitel: Über die Aufteilung von Fay', Beute (Ghanima) und Almosen (Sadaqa)
Fay' ist das, was den Muslimen vom Vermögen der Ungläubigen ohne Kampf zugefallen ist. Man sagt: Der Fay' ist zurückgekehrt (fa'a), wenn er sich in Richtung Osten bewegt. Die Beute (Ghanima) ist das, was ihnen gewaltsam durch Kampf abgenommen wurde. Ihr Wortstamm leitet sich von al-Ghunm ab, was den Gewinn bezeichnet. Jedes der beiden ist [in Wahrheit] Fay' und Beute, doch wurde jedes von ihnen mit einem Namen belegt, durch den es vom anderen unterschieden wird. Die Grundlage für beide ist das Wort Gottes des Erhabenen: {Was Gott Seinem Gesandten von den Bewohnern der Städte als Fay' zugefallen ist} – bis zum Ende des Verses, sowie Sein Wort – gepriesen sei Er –: {Und wisst, dass von allem, was ihr an Beute macht, Gott dessen Fünftel gehört} – bis zum Ende des Verses.
1075 - Frage: Er sagte: (Und die Vermögenswerte sind dreierlei: Fay', Beute und Almosen.)
Er meint – und Gott weiß es am besten –, dass die Vermögenswerte, die von den Amtsträgern aus dem Besitz der Muslime verwaltet werden, in drei Kategorien unterteilt sind. Zwei Kategorien werden vom Vermögen der Götzendiener genommen. Die erste davon ist der Fay', und zwar das, was vom Vermögen eines Götzendiener genommen wurde, ohne dass dafür Pferde oder Reittiere angestachelt wurden, wie etwa dasjenige, das sie aus Furcht vor den Muslimen zurückließen und flohen; sowie die Dschizya, der Zehnte vom Vermögen der Leute des Hauses des Krieges (Dar al-Harb), wenn sie als Kaufleute zu uns kommen; die Hälfte des Zehnten von den Handelsgütern der Schutzbefohlenen (Dhimmi); die Bodenabgabe (Kharadsch) und das Vermögen dessen, der unter den Götzendienern stirbt und keinen Erben hat. Die Beute (Ghanima) ist das, was den Ungläubigen durch Gewalt und Kampf abgenommen wurde. Die dritte Kategorie ist das Almosen (Sadaqa): Das ist das, was vom Vermögen eines Muslims genommen wurde, um ihn zu reinigen, und das ist die Zakat, die wir bereits erwähnt haben.
(1) Weggelassen in: B. (2) Sure al-Haschr 7. (3) Sure al-Anfal 41. (1) Weggelassen in: Das Original, A. (2) Weggelassen in: B.