und die Bedürftigen sowie der Reisende. Sie ließen den Anteil des Gesandten Gottes – Gottes Segen und Friede seien auf ihm – mit seinem Tod entfallen, ebenso den Anteil seiner Verwandtschaft. Malik sagte: Das Fay' und das Fünftel sind eins; beide werden in das Schatzhaus (Bait al-Mal) gegeben. Ibn al-Qasim sagte: Mir erreichte von jemandem, dem ich vertraue, dass Malik sagte: Der Imam gibt den Verwandten des Gesandten Gottes – Gottes Segen und Friede seien auf ihm – so viel, wie er es für richtig hält. Ath-Thawri sagte: Das Fünftel (20) setzt der Imam dort ein, wo Gott, der Mächtige und Erhabene, es ihn sehen lässt. Wir entgegnen mit dem Wort Gottes, des Erhabenen: {Und wisst, dass von allem, was ihr an Beute erlangt, Gott ein Fünftel gehört und dem Gesandten und der Verwandtschaft und den Waisen und den Bedürftigen und dem Reisenden}. Der Anteil Gottes und des Gesandten ist einer. So sagten es 'Ata und ash-Sha'bi. Al-Hasan ibn Muhammad ibn al-Hanafiyya und andere sagten: Sein Wort {Gott gehört ein Fünftel davon} ist ein Gesprächsbeginn. Das bedeutet, dass die Erwähnung Gottes, des Erhabenen, zum Gesprächsbeginn mit Seinem Namen (21) erfolgte, um Segen durch Ihn zu erlangen, nicht um Ihn mit einem Anteil zu isolieren, denn Gott gehört die Welt und das Jenseits. Es wurde von Ibn 'Umar und Ibn 'Abbas überliefert, dass sie sagten: Der Gesandte Gottes – Gottes Segen und Friede seien auf ihm – pflegte das Fünftel auf fünf zu verteilen (22). Was Abu al-'Aliya erwähnte, ist etwas, worauf keine Meinung hindeutet, kein Analogievergleich (Qiyas) es erfordert, und zu dem man nur durch einen authentischen Text (Nass) greifen kann, dem man sich unterwerfen muss. Wir kennen diesbezüglich keine authentische Überlieferung außer seiner Aussage, daher wird der äußere Wortlaut des Textes sowie die Aussage und das Handeln des Gesandten Gottes – Gottes Segen und Friede seien auf ihm – nicht zugunsten der Aussage von Abu al-'Aliya aufgegeben. Was Abu Hanifa sagte, widerspricht dem äußeren Wortlaut des Verses; denn Gott, der Erhabene, benannte für Seinen Gesandten und dessen Verwandtschaft etwas und wies beiden ein Recht am Fünftel zu, so wie Er es für die drei verbleibenden Kategorien benannte. Wer also davon abweicht, widerspricht dem Text des Buches. Was die Verwendung des Anteils der Verwandtschaft durch Abu Bakr und 'Umar – Gott habe Wohlgefallen an beiden – für den Weg Gottes betrifft, so wurde dies Ahmad dargelegt; er schwieg, schüttelte sein Haupt und schloss sich dem nicht an. Er vertrat die Ansicht, dass die Aussage von Ibn 'Abbas und denjenigen, die ihm zustimmten, vorzuziehen sei, aufgrund ihrer Übereinstimmung (23) mit dem Buch Gottes, des Erhabenen, und der Sunna Seines Gesandten – Gottes Segen und Friede seien auf ihm –; denn als Ibn 'Abbas über den Anteil der Verwandtschaft befragt wurde, sagte er: Wir
(20) In M: „wa-al-hasan“ (und al-Hasan). (21) Fehlt in B. (22) Herausgegeben von Imam Ahmad in: al-Musnad 2/71 nach Ibn 'Umar. Und von al-Baihaqi in: Kapitel über die Erläuterung der Verwendung der Beute im frühen Islam..., aus dem Buch über die Verteilung von Fay' und Beute, al-Sunan al-Kubra 6/293 nach Ibn 'Abbas. (23) Im Original, A, B: „limuwafaqat“ (aufgrund der Übereinstimmung).