Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 1086 – Rechtsfrage: Er sagte: (Die Armen [fuqarāʾ]: dies sind die Gebrechlichen, die Blinden, die kein Handwerk haben, und diejenigen, deren Handwerk nicht ausreicht, und die nicht über fünfzig Dirham oder deren Gegenwert in Gold verfügen. Und die Bedürftigen [masākīn]: dies sind diejenigen, die um Almosen bitten oder nicht bitten, die ein Handwerk ausüben, aber nicht über fünfzig Dirham oder deren Gegenwert in Gold verfügen) · ShamelaTranslate