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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 9 · Seite 3061086 – Rechtsfrage: Er sagte: (Die Armen [fuqarāʾ]: dies sind die Gebrechlichen, die Blinden, die kein Handwerk haben, und diejenigen, deren Handwerk nicht ausreicht, und die nicht über fünfzig Dirham oder deren Gegenwert in Gold verfügen. Und die Bedürftigen [masākīn]: dies sind diejenigen, die um Almosen bitten oder nicht bitten, die ein Handwerk ausüben, aber nicht über fünfzig Dirham oder deren Gegenwert in Gold verfügen)

Übersetzung · DE

Unter "Sadaqa" ist hier die verpflichtende Zakat zu verstehen, nicht etwa freiwillige Almosen (Sadaqat al-Tatawwu'), Sühneleistungen (Kaffarat), Gelübde (Nudhur) oder Testamentsspenden (Wasaya). Wir kennen keine Meinungsverschiedenheit unter den Gelehrten darüber, dass es nicht zulässig ist, die Zakat an andere als diese Kategorien auszuzahlen, abgesehen von dem, was von Anas (3) und al-Hasan überliefert wurde, dass sie sagten: "Was für Brücken und Wege gegeben wurde, ist ein vollzogenes Almosen." Die erstgenannte Ansicht ist die korrektere, da Allah, der Erhabene, sagte: {Die Almosen sind nur für...} (Sure at-Tawba 60). Das Wort "innama" dient der Exklusivität (Hasr); es bestätigt das Genannte und negiert alles andere, da es aus zwei Partikeln der Negation und Bestätigung zusammengesetzt ist. Dies folgt dem Prinzip Seiner Aussage: {Allah ist nur ein einziger Gott} (Sure an-Nisa' 171), das heißt: Es gibt keinen Gott außer Allah. Und Seiner Aussage: {Du bist nur ein Warner} (Sure al-Ra'd 7), das heißt: Du bist nichts weiter als ein Warner. Und dem Wort des Propheten – Allahs Segen und Friede auf ihm: "Das Wala' (Erbrecht durch Freilassung) steht nur dem zu, der freigelassen hat" (6).

1086 - Problemstellung: Er sagte: "Die Armen (Fuqara') sind die Gebrechlichen und Blinden, die kein Gewerbe haben – wobei das Gewerbe das Handwerk ist – und die keine 50 Dirham oder deren Gegenwert in Gold besitzen. Und die Bedürftigen (Masakin) sind die Bittsteller und die Nicht-Bittsteller, sowie jene, die zwar ein Gewerbe haben, aber dennoch keine 50 Dirham oder deren Gegenwert in Gold besitzen."

Die Armen (Fuqara') und die Bedürftigen (Masakin) sind zwei Kategorien im Rahmen der Zakat, aber eine einzige Kategorie in Bezug auf alle anderen rechtlichen Bestimmungen; denn jeder der beiden Begriffe lässt sich auf beide anwenden. Wenn jedoch beide Namen zusammen genannt und die Bezeichneten voneinander unterschieden werden, so differieren sie auch. Beide Begriffe deuten auf Bedürftigkeit, Mangel und fehlenden Wohlstand hin, wobei der "Faqir" (Arme) ein noch stärkeres Bedürfnis hat als der "Miskin" (Bedürftige), weil Allah, der Erhabene, ihn zuerst nannte, und Er beginnt stets mit dem Wichtigeren. Dies ist die Ansicht von al-Shafi'i und al-Asma'i. Abu Hanifa vertrat die Auffassung, dass der "Miskin" ein noch stärkeres Bedürfnis habe. Dies sagten auch...

Anmerkungen

(3) In M: "'Ata'". Fehlt in B. (4) Sure an-Nisa' 171. (5) Sure ar-Ra'd 7. (6) Seine Identifizierung wurde bereits an anderer Stelle dargelegt: 8/359. (1) Fehlt im Original und in B.

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