ihm die Eigenschaft der Maskana (Bedürftigkeit) abzusprechen, obwohl sie in Wirklichkeit bei ihm vorhanden ist, um eine Übertreibung in der Bestätigung derselben bei dem zu erreichen, der die Menschen nicht anbettelt, so wie er (der Prophet) – Friede sei auf ihm – sagte: "Der Starke ist nicht derjenige, der im Ringen gewinnt, sondern der Starke ist derjenige, der sich selbst bei Zorn beherrscht." Er sagte auch: "Wen zählt ihr unter euch als den Raqub (Kinderlosen)?" Sie sagten: "Denjenigen, dem kein Kind am Leben bleibt." Er sagte: "Nein, sondern der Raqub ist derjenige, der nichts von seinen Kindern (als Vorausschickung in das Jenseits) vorausgeschickt hat." Er sagte auch: "Wen zählt ihr unter euch als den Muflis (Bankrotten)?" Sie sagten: "Derjenige, der weder Dirham noch Besitztümer hat." Er sagte: "Nein, sondern der Muflis ist derjenige, der am Tag der Auferstehung mit guten Taten kommt, die Bergen gleichen, aber er kommt herbei, während er diesen ungerecht behandelt, jenen geschlagen und den Ruf eines anderen verletzt hat. So nimmt dieser von seinen guten Taten und jener von seinen guten Taten. Wenn dann seine guten Taten aufgebraucht sind, wird von deren schlechten Taten genommen und ihm aufgeladen, dann wird für ihn ein Schreiben zur Hölle ausgestellt."
Abschnitt: Wer über einen Erwerb verfügt, mit dem er sich und seine Familie – falls er eine Familie hat – versorgen kann, und wer das Maß seines täglichen Bedarfs durch den Ertrag einer Immobilie, das Einkommen eines Dieners oder eines Weideviehs decken kann, der gilt als reich (Ghani) und hat keinen Anspruch auf die Zakat. Dies vertraten Ibn Umar, al-Shafi'i und Ishaq. Abu Hanifa sagte: Wenn er keinen Nisab (Mindestbesitz) besitzt, so darf er daraus nehmen, aufgrund des Wortes des Propheten – Allahs Segen und Friede auf ihm: "Informiere sie, dass sie eine Sadaqa (Almosen) zu entrichten haben, die von ihren Reichen genommen und an ihre Armen zurückgegeben wird."
= dem Buch der Zakat, Sunan al-Darimi 1/379; Imam Malik im Kapitel "Was über die Armen berichtet wurde" aus dem Buch "Eigenschaften des Propheten" – Allahs Segen und Friede auf ihm, al-Muwatta 2/923; Imam Ahmad im Musnad 1/384, 446, 2/316, 445, 457, 469, 506. (17) In B ausgelassen. (18) Die Quellenangabe hierfür wurde bereits unter 6/536 genannt. (19) Überliefert von Muslim im Kapitel "Über den Vorzug dessen, der sich bei Zorn beherrschen kann..." aus dem Buch der Frömmigkeit (al-Birr), Sahih Muslim 4/2014; und Imam Ahmad im Musnad 1/382, 5/367. (20) Überliefert von Muslim im Kapitel "Über das Verbot der Ungerechtigkeit" aus dem Buch der Frömmigkeit, Sahih Muslim 4/1997; al-Tirmidhi im Kapitel "Was über die Angelegenheit der Abrechnung und Vergeltung berichtet wurde" aus den Kapiteln über die Auferstehung, Aridat al-Ahwadhi 9/254; Imam Ahmad im Musnad 2/303, 334, 372. (21) In A und M ausgelassen.