ihren Reichen entnommen und an ihre Armen zurückgegeben wird." Er definierte den Reichen (Ghani) also als denjenigen, dem die Sadaqa entnommen wird, und diese wird nur von einem Nisab-Besitz entnommen. Und weil dieser (der Mann ohne Nisab) weder einen Nisab noch dessen Gegenwert besitzt, ist es ihm gestattet, davon zu nehmen, wie jemandem, der keine ausreichende Versorgung hat. Unser Argument ist das, was Abdullah ibn Adi ibn al-Khiyar überlieferte, dass zwei Männer zum Gesandten Allahs – Allahs Segen und Friede auf ihm – kamen, während er die Sadaqa verteilte, und ihn um etwas davon baten. Er blickte an ihnen auf und nieder und sagte zu ihnen: "Wenn ihr wollt, gebe ich euch davon, doch es gibt darin keinen Anteil für einen Reichen, noch für einen starken, erwerbsfähigen Mann." Überliefert von Abu Dawud, und Imam Ahmad überlieferte es (22) von Yahya ibn Sa’id, von Hisham ibn Urwa, von seinem Vater, von Ubayd Allah. Er sagte: "Dies ist die beste Überlieferung (Isnad) von beiden, was für ein ausgezeichneter Hadith, ich kenne keinen, der in dieser Sache besser überliefert wurde." Man fragte ihn: "Wie steht es mit dem Hadith des Propheten – Allahs Segen und Friede auf ihm: 'Die Sadaqa ist nicht für einen Reichen und nicht für einen körperlich kräftigen Menschen erlaubt'?" Er antwortete: "Ich kenne darin nichts, das authentisch wäre." Man fragte ihn: "Salim ibn Abi al-Ja’d überliefert ihn von Abu Huraira vom Propheten – Allahs Segen und Friede auf ihm", worauf er sagte: "Salim hat ihn nicht von Abu Huraira gehört." Reichtum ist unterschiedlich; es gibt einen Reichtum, der die Zakat zur Pflicht macht, einen Reichtum, der deren Empfang verbietet, und einen Reichtum, der das Betteln verbietet. Dies widerspricht dem, womit sie dies verglichen haben, denn dieser ist tatsächlich darauf angewiesen, und die Sadaqa ist der 'Schmutz' (die Reinigung) der Menschen, daher ist sie nur bei Bedürftigkeit erlaubt, und dieser umstrittene Fall ist nicht darauf angewiesen, daher ist sie ihm nicht erlaubt.
Abschnitt: Wenn ein Mann gesund und kräftig ist und angibt, dass er kein Einkommen hat, so wird ihm davon gegeben und seine Aussage ohne Eid akzeptiert, wenn seine Lüge nicht mit Gewissheit bekannt ist, und er wird nicht zum Eid aufgefordert; denn der Prophet – Allahs Segen und Friede auf ihm – gab den zwei Männern, die ihn baten, und forderte sie nicht zum Eid auf. In einer seiner Überlieferungen heißt es: "Wir kamen zum Propheten – Allahs Segen und Friede auf ihm – und baten ihn um etwas von der Sadaqa, er blickte an uns auf und nieder (25), sah, dass wir kräftig waren, und sagte: 'Wenn ihr wollt, gebe ich euch.'" Dann erwähnte er den Hadith.
Abschnitt: Wenn er behauptet, eine Familie zu haben, so sagten der Qadi und Abu al-Khattab: Man glaubt ihm (26) und gibt ihr.
(22) Die Quellenangabe hierfür wurde bereits unter 4/117 genannt. (23) Im Original und in A: "Ajwaduha" (die beste von ihnen). (24) Die Quellenangabe hierfür wurde bereits unter 4/118 genannt. (25) Im Original, A und B ausgelassen. (26) Qalladahu: Er hat ihm eine Gabe gegeben.
أغْنِيائِهِم، فتُرَدُّ فِى فُقَرائِهِمْ" (٢٢). فجَعَلَ الغَنِىَّ مَن تُؤْخَذُ منه الصَّدَقةُ، ولا تُؤْخَذُ إلَّا من النِّصابِ. ولأنَّ هذا لا يَمِلْكُ نِصَابًا، ولا قِيمَتَه، فجازَ له الأخْذُ، كالذى لا كِفايةَ له. ولَنا، ما رَوَى عبدُ اللَّه بن عَدِىِّ بن الْخِيَارِ، أن رَجُلَيْنِ أتَيَا رسولَ اللَّه -صلى اللَّه عليه وسلم- وهو يَقْسِمُ الصَّدَقةَ، فسأَلاه شيئًا منها، فصَعَّدَ بَصَرَه فيهما، وقال لهما: "إنْ شِئْتُما أعْطَيْتُكُمَا مِنْهَا، وَلَا حَظَّ فِيهَا لِغَنِىٍّ، وَلَا لِقَوِىٍّ مُكْتَسِبٍ". رواه أبو داودَ، ورواه الإِمامُ أحمدُ (٢٢)، عن يحيى بن سعيدٍ، عن هِشَامِ بن عُرْوةَ، عن أبِيه، عن عُبَيْدِ اللَّه. وقال: هذا أجْوَدُهُما (٢٣) إسْنادًا، ما أجْوَده من حديثٍ، ما أعلمُ رُوِى فى هذا أجْودُ من هذا. قيل له: فالحديثُ عن النَّبِىِّ -صلى اللَّه عليه وسلم-: "لا تَحِلُّ الصَّدَقةُ لِغَنِىٍّ، ولَا لِذِى مِرَّةٍ سَوِىٍّ" (٢٤)؟ قال: لا أعلمُ فيه شيئا يَصِحُّ. قيل له: يَرْوِيه سالمُ بن أبى الجَعْدِ، عن أبى هُرَيْرَةَ، عن النّبىِّ -صلى اللَّه عليه وسلم-، قال: سالمٌ لم يَسْمَعْ من أبى هُرَيرةَ. والغِنَى يَخْتَلِفُ؛ فمنه غِنًى يُوجِبُ الزكاةَ، وغِنًى يَمْنَعُ أخْذَها، وغِنًى يَمْنَعُ المَسْألةَ، ويخالفُ ما قاسُوا عليه هذا، فإنَّه مُحْتاجٌ إليها، والصَّدَقةُ أوْساخُ الناسِ، فلا تُباحُ إلَّا عندَ الحاجةِ إليها، وهذا المُخْتَلَفُ فيه لا حاجةَ به إليها، فلا تُباحُ له.
فصل: وإن كان الرجلُ صحيحًا جَلْدًا، وذَكَر أنَّه لا كَسْبَ له، أُعْطِىَ منها، وقُبِلَ قولُه بغيرِ يَمينٍ، إذا لم يُعْلَمْ يَقِينُ كَذِبِه، ولا يُحَلِّفه؛ لأنَّ النَّبِىَّ -صلى اللَّه عليه وسلم- أعطى الرَّجُلَيْنِ اللَّذَين سأَلاه، ولم يُحَلِّفْهما. وفى بعض رِواياتِه، أنَّه قال: أتَيْنَا النَّبِىَّ -صلى اللَّه عليه وسلم-، فسأَلْناه من الصَّدَقةِ، فصَعَّدَ فينا البَصَرَ وصَوَّبَه (٢٥)، فرآنا جَلْدَيْنِ، فقال: "إنْ شِئْتُما أعْطَيْتُكُما". وذكر الحديث.
فصل: فإن ادَّعى أَنَّ له عِيَالًا، فقال القاضِى، وأبو الخَطَّابِ: يُقَلَّدُ (٢٦) ويُعْطَى
(٢٢) تقدم تخريجه فى: ٤/ ١١٧.(٢٣) فى الأصل، أ: "أجودها".(٢٤) تقدم تخريجه فى: ٤/ ١١٨.(٢٥) سقط من: الأصل، أ، ب.(٢٦) قلده: أعطاه عطية.