und für seine Familie, so ist er reich und erhält nichts von der Sadaqa (freiwillige Almosen). Reicht es ihm jedoch nicht, so ist es ihm erlaubt, davon so viel zu nehmen, wie er zur Deckung seines Bedarfs benötigt, selbst wenn der Wert dessen hoch sein sollte. Dies wurde bereits im Kapitel über die Zakat erwähnt.
1087 - Problem: Er sagte: (Und die damit Beauftragten (1), das sind diejenigen, die sie einsammeln und bewahren).
Damit sind die Beauftragten für die Zakat gemeint. Sie bilden die dritte Kategorie der Zakat-Empfänger. Es sind die Steuereintreiber (Su'at), die der Imam aussendet, um sie von ihren Eigentümern einzuziehen, sie zu sammeln, zu verwahren und zu transportieren. Ebenso zählt dazu, wer von ihnen eingesetzt wird, um sie zu treiben, zu hüten oder zu tragen. Dasselbe gilt für den Rechner, den Schreiber, den Getreidemesser, den Wäger, den Zähler und jeden, der für die Zakat benötigt wird. Ihnen wird ihr Lohn daraus gezahlt, denn dies gehört zu ihrem Unterhalt und ist wie das Futter für das Vieh. Der Prophet – Allahs Segen und Friede auf ihm – pflegte für die Zakat Steuereintreiber auszusenden und ihnen ihren Lohn (Amala) zu geben (2). Er sandte Umar, Mu'adh, Abu Musa, einen Mann aus dem Stamm der Banu Makhzum, Ibn al-Lutbiyya und andere aus (3). Seine beiden Cousins, al-Fadl ibn al-Abbas und Abd al-Muttalib ibn Rabi'a ibn al-Harith, baten ihn darum, sie auszusenden, und sagten: "O Gesandter Allahs, wenn du uns für diese Zakat aussenden würdest, so könnten wir das erhalten, was die Leute erhalten, und dir das übergeben, was die Leute übergeben." Er weigerte sich jedoch, sie auszusenden, und sagte: "Diese Zakat ist der Schmutz der Menschen" (4). Dies sind bekannte Begebenheiten.
(1) In M: "ala al-zakat" (für die Zakat). (2) In M: "amalatuhum" (ihre Löhne/Anteile). (3) Siehe die Quellenangabe, die bereits unter 4/107, 108 genannt wurde. Füge dazu hinzu: Was al-Bukhari herausgegeben hat, im: Kapitel über das Wort Allahs, des Erhabenen: {Und die damit Beauftragten} und die Abrechnung der Zakat-Beauftragten mit dem Imam, aus dem Buch der Zakat; im: Kapitel über die List des Beauftragten, um ein Geschenk zu erhalten, aus dem Buch der Listen; im: Kapitel über die Geschenke an die Beauftragten; im: Kapitel über die Abrechnung des Imams mit seinen Beauftragten, aus dem Buch der Urteile; und im: Kapitel über denjenigen, der das Geschenk aus einem Grund nicht annimmt..., aus dem Buch der Schenkungen. Sahih al-Bukhari 2/160, 9/36, 88, 95, 208, 209. An-Nasa'i, im: Kapitel über denjenigen, dem Allah, der Erhabene und Mächtige, Vermögen gab, ohne dass er darum bat, aus dem Buch der Zakat. Al-Mujtaba 5/77, 78. Ad-Darimi, im: Kapitel darüber, was den Zakat-Beauftragten als Geschenk gegeben wird und für wen es bestimmt ist, aus dem Buch der Zakat; und im: Kapitel über den Beauftragten, wenn er bei seiner Arbeit etwas erlangt, aus dem Buch der Feldzüge (Siyar). Sunan ad-Darimi 1/394, 2/232. Und Imam Ahmad, im: Musnad 1/17, 40, 5/423. (4) Die Quellenangabe hierfür wurde bereits unter 4/109 genannt.