ihrer Eigentümer, ohne dass Fahrlässigkeit vorlag, so besteht keine Haftung seinerseits, und er hat Anspruch auf seinen Lohn aus dem Staatsschatz. Wenn sie nicht vernichtet wurde, wird sein Lohn aus der Zakat selbst beglichen, auch wenn dieser höher oder niedriger als der Wert der Zakat wäre, und der Rest wird dann unter den Berechtigten verteilt; denn dies gehört zu den Verwaltungskosten, ähnlich wie das Futter für die Tiere oder deren medizinische Versorgung. Wenn es der Imam für angemessen hält, kann er ihm den Lohn aus dem Staatsschatz zahlen oder ihm eine feste Bezolung (15) aus dem Staatsschatz zuweisen, ohne ihm etwas von der Zakat zu geben. Wenn der Imam oder sein Statthalter (16) die Zakat selbst entgegennimmt und verteilt, hat er keinen Anspruch auf etwas davon, da er seinen Lebensunterhalt aus dem Staatsschatz bezieht.
Abschnitt: Es ist dem Imam gestattet, den Beauftragten nur mit der Erhebung der Zakat zu betrauen, ohne mit deren Verteilung (17). Ebenso ist es gestattet, ihn sowohl mit der Erhebung als auch mit der Verteilung zu betrauen; denn der Prophet – Allahs Segen und Friede auf ihm – betraute Ibn al-Lutbiyya, und dieser kam mit seiner Zakat zum Propheten – Allahs Segen und Friede auf ihm – und sagte: "Das hier ist für euch, und dies wurde mir als Geschenk überreicht (18)." Er sagte zu Qabisa: "Bleib hier, oh Qabisa, bis die Zakat zu uns kommt, dann werden wir sie dir zuweisen (19)." Er wies Mu'adh an, die Zakat von ihren Reichen zu nehmen und sie an ihre Armen zurückzugeben (20). Es wird überliefert (21), dass Ziyad, Imran ibn Husayn mit der Zakat betraute. Als er zurückkehrte, wurde er gefragt: "Wo ist das Vermögen?" Er antwortete: "Bin ich denn nur für das Vermögen entsandt worden? Wir haben sie genommen, wie wir sie zur Zeit des Gesandten Allahs – Allahs Segen und Friede auf ihm – zu nehmen pflegten, und wir haben sie dorthin gegeben, wo wir sie zur Zeit des Gesandten Allahs – Allahs Segen und Friede auf ihm – hinzugeben pflegten." Überliefert von Abu Dawud (22). Von Abu Juhayfa wird überliefert, dass er sagte: "Der Zakat-Beauftragte des Propheten – Allahs Segen und Friede auf ihm – kam zu uns, nahm die Zakat von unseren Reichen und verteilte sie an unsere Armen. Ich war ein verwaister Junge, und er gab mir ein junges Kamel (Qalus) davon." Ausgegeben von al-Tirmidhi (23).
(15) In B: "min". (16) Fehlt in B. (17) Im Original, in B und M: "tafriqatiha". (18) In B und M: "ila". Siehe auch die Ausführungen zur Quellenangabe des Hadith von Ibn al-Lutbiyya in der Fußnote auf Seite 312. (19) Die Quellenangabe für den Hadith von Qabisa wurde bereits unter 4/119 genannt. (20) Die Quellenangabe hierfür wurde bereits unter 1/275, 4/5 genannt. (21) In B: "wa-ruwiya". (22) Die Quellenangabe hierfür wurde bereits unter 4/132 genannt. (23) Die Quellenangabe hierfür wurde bereits unter 4/97 genannt.