1088 - Rechtsfrage: Er sagte: (Und die Personen, deren Herzen gewonnen werden sollen [al-mu'allafatu qulubuhum], und dies sind die Polytheisten, die dazu bewegt werden sollen, den Islam anzunehmen.)
Dies ist die vierte Kategorie der Zakat-Empfänger, die Anspruch darauf haben. Abu Hanifa sagte: Ihr Anteil ist weggefallen. Dies ist auch eine der Ansichten von al-Shafi'i; dies beruht darauf, dass überliefert wurde, dass ein Polytheist zu Umar kam und ihn um Vermögen bat, woraufhin er ihm nichts gab und sagte: "Wer will, der soll glauben, und wer will, der soll ungläubig sein" (1). Es wurde weder von Umar noch von Uthman noch von Ali überliefert, dass sie irgendetwas davon gaben, und weil Allah, der Erhabene, den Islam hat triumphieren lassen und die Polytheisten unterdrückt hat, sodass wir keiner Notwendigkeit mehr bedürfen, sie [durch Gaben] zu gewinnen. Hanbal überlieferte von Ahmad, dass er sagte: Das Urteil bezüglich der al-mu'allafatu qulubuhum ist heute weggefallen. Die Rechtsschule vertritt jedoch eine andere Ansicht als diejenige, die Hanbal überlieferte. Möglicherweise bedeutet der Ausspruch Ahmads, dass ihr Urteil weggefallen ist, d. h. dass man ihrer im Allgemeinen nicht bedarf, oder er meinte damit, dass die Imame ihnen heutzutage nichts mehr geben (2). Wenn jedoch eine Notwendigkeit besteht, sie zu gewinnen, so ist die Zuwendung an sie gestattet; eine Zuwendung an sie ist also nur bei Vorliegen einer Notwendigkeit erlaubt. Unser Argument für die Zulässigkeit der Zuwendung an sie ist das Wort Allahs, des Erhabenen: {und die Personen, deren Herzen gewonnen werden sollen} (3). Dieser Vers befindet sich in der Sure Bara'a und gehört zu dem Letzten (4), was dem Gesandten Allahs – Allahs Segen und Friede auf ihm – vom Koran offenbart wurde. Es ist erwiesen, dass der Gesandte Allahs – Allahs Segen und Friede auf ihm – den al-mu'allafatu qulubuhum von den Polytheisten und Muslimen Gaben zuteilwerden ließ (5). Abu Bakr, möge Allah mit ihm zufrieden sein, gab 'Adi ibn Hatim, als er mit dreihundert Kamelen aus der Zakat-Abgabe zu ihm kam, dreißig Kamele. Der Widerspruch zum Buch Allahs, des Erhabenen, und zur Sunna Seines Gesandten sowie deren Verwerfung (6) ohne Beweis ist nicht zulässig, und eine Abrogation [naskh] lässt sich nicht durch das Unterlassen feststellen.
(1) Sure al-Kahf 29. In den Abschriften: "man sha'a fal-yu'min" [ohne 'fa'], was ein Fehler ist. (2) Fehlt in A. (3) Sure at-Tawba 60. (4) Fehlt in M. (5) Ausgegeben von al-Bukhari im Kapitel über seine Worte: "und die Personen, deren Herzen gewonnen werden sollen" aus dem Buch der Exegese (Tafsir). Sahih al-Bukhari 6/84. Und Muslim im Kapitel über die Zuwendung an diejenigen, deren Herzen für den Islam gewonnen werden sollen... aus dem Buch der Zakat. Sahih Muslim 2/738. Und al-Tirmidhi im Kapitel dessen, was über die Zuwendung an diejenigen, deren Herzen gewonnen werden sollen, überliefert wurde, aus den Kapiteln über die Zakat. 'Aridat al-Ahwadhi 3/171. Und al-Nasa'i im Kapitel über die al-mu'allafatu qulubuhum aus dem Buch der Zakat. al-Mujtaba 5/65. (6) In A und M: "wa-itrahaha".
١٠٨٨ - مسألة؛ قال: (والمُؤَلَّفةُ قُلُوبُهُمْ، وهُمُ المُشْرِكُونَ المُتَأَلَّفُونَ عَلَى الْإِسْلَامِ)
هذا الصِّنْفُ الرَّابعُ من أصْنافِ الزكاةِ المُسْتَحِقُّون لها. وقال أبو حنيفةَ: انْقَطَعَ سَهْمُهُم. وهو أحدُ أقوالِ الشافعىِّ؛ لما رُوِىَ أَنَّ مُشْركًا جاء يَلْتَمِسُ من عمرَ مالًا، فلم يُعْطِه، وقال: {فَمَنْ شَاءَ فَلْيُؤْمِنْ وَمَنْ شَاءَ فَلْيَكْفُرْ} (١). ولم يُنْقَلْ عن عمرَ ولا عثمانَ ولا علىٍّ أنَّهم أعْطَوْا شيئا من ذلك، ولأنَّ اللَّه تعالى أظهرَ الإِسلامَ، وقَمَعَ المُشْرِكينَ, فلا حاجةَ بنا إلى التَّأْليفِ. وحكى حَنْبَلٌ، عن أحمدَ، أنَّه قال: المُؤَلّفةُ قد انْقَطَعَ حُكْمُهُم اليومَ. والمَذْهَبُ على خلافِ ما حكاه حَنْبَلٌ، ولعلَّ معنَى قولِ أحمدَ: انْقَطَعَ حُكْمُهم. أى لا يُحْتاجُ إليهم فِى الغالبِ، أو أراد أَنَّ الأئِمَّةَ لا يُعْطُونَهم اليوم (٢) شيئا، فأما إن احتاجَ إليهم جازَ الدَّفْعُ إليهم، فلا يجوزُ الدفعُ إليهم إلَّا مع الحاجةِ. ولَنا، على جَوازِ الدَّفْعِ إليهم قولُ اللَّه تعالى: {وَالْمُؤَلَّفَةِ قُلُوبُهُمْ} (٣). وهذه الآية فى سُورة بَرَاءة، وهى من (٤) آخرِ ما نَزَلَ من القرآنِ على رسولِ اللَّه -صلى اللَّه عليه وسلم-. وقد ثَبَتَ أَنَّ رسولَ اللَّه -صلى اللَّه عليه وسلم- أعْطَى المُؤَلَّفةَ من المشركينَ والمسلمينَ (٥). وأعْطَى أبو بكرٍ، رَضِىَ اللَّهُ عنه، عَدِىَّ بن حاتمٍ، وقد قدِمَ عليه بثَلاثِمائةِ جَمَلٍ من إبلِ الصَّدَقةِ، ثَلاثينَ بَعِيرًا. ومخالفةُ كتابِ اللَّه تعالى، وسُنَّةِ رسولِه، واطِّرَاحُهما (٦) بلا حُجّةٍ لا يجوزُ، ولا يَثْبُتُ النَّسْخُ بتَرْكِ
(١) سورة الكهف ٢٩. وفى النسخ: "من شاء فليؤمن" خطأ.(٢) سقط من: أ.(٣) سورة التوبة ٦٠.(٤) سقط من: م.(٥) أخرجه البخارى، فى: باب قوله: "والمؤلفة قلوبهم"، من كتاب التفسير. صحيح البخارى ٦/ ٨٤. ومسلم، فى: باب إعطاء المؤلفة قلوبهم على الإِسلام. . .، من كتاب الزكاة. صحيح مسلم ٢/ ٧٣٨. والترمذى، فى: باب ما جاء فى إعطاء المؤلفة قلوبهم، من أبواب الزكاة. عارضة الأحوذى ٣/ ١٧١. والنسائى، فى: باب المؤلفة قلوبهم، من كتاب الزكاة. المجتبى ٥/ ٦٥.(٦) فى أ، م: "واطراحها".