dass sie allesamt an die Armen zurückgegeben wird, und der Arme ist bei ihnen jemand, der keinen Nisaab [Mindestbesitz] besitzt. Unser Argument ist das Wort des Propheten – Friede und Segen seien auf ihm –: „Die Sadaqa ist einem Reichen nicht erlaubt, außer für fünf [Personen]: für einen Krieger auf dem Weg Gottes oder einen Verschuldeten“ – und er nannte den Rest von ihnen. Zudem hat Gott, der Erhabene, die Armen und Bedürftigen als zwei Kategorien festgesetzt und nach ihnen sechs weitere Kategorien aufgezählt; daher ist es nicht zwingend erforderlich, dass die Eigenschaft der beiden Kategorien auch bei den anderen Kategorien vorliegt, genauso wie es nicht erforderlich ist, dass die Eigenschaft der anderen Kategorien bei jenen beiden vorliegt. Zudem nimmt dieser [Krieger] das Geld für unseren Bedarf an ihm an, [daher ähnelt er dem Zakat-Beamten und demjenigen, dessen Herz gewonnen werden soll; was die anderen Inhaber der Anteile angeht, so wird bei demjenigen, der es für seinen eigenen Bedarf nimmt, die Armut berücksichtigt, nicht aber bei demjenigen, der es für unseren Bedarf an ihm nimmt]. Wenn dies geklärt ist, so wird die Aussage dessen, der sagt, er beabsichtige den Krieg, akzeptiert, denn es ist unmöglich, einen Beweis für seine Absicht zu erbringen. Ihm wird das Maß seines Bedarfs für seine Versorgung sowie für den Kauf von Waffen und eines Pferdes ausgezahlt, falls er ein Reiter ist, sowie für seine Lasttiere, sein Kettenhemd, seine Kleidung und alles, was er für seinen Kriegszug benötigt, auch wenn dies viel ist. Es wird ihm eine angemessene Summe gegeben; wenn er nicht in den Krieg zieht, muss er sie zurückgeben, weil er sie unter dieser Bedingung erhalten hat. Wenn er jedoch in den Krieg zieht und zurückkehrt, so ist das, was er genommen hat, sein Eigentum geworden, denn wir haben ihm das Maß des Bedarfs gegeben und er hat sich nur [in der Ausgabe] eingeschränkt. Wenn er sich auf den Weg zum Krieg macht, dann aber vom Weg zurückkehrt oder den Krieg, für den er das Geld erhalten hat, nicht zu Ende führt, muss er den verbliebenen Teil zurückgeben, da er das, wofür er es erhalten hat, nicht vollständig getan hat.
Abschnitt: Anspruch auf diesen Anteil haben nur die Krieger, die keinen Anspruch aus dem Staatsregister [Diwan] haben, und sie ziehen freiwillig in den Krieg, wenn sie dazu bereit sind. Ahmad sagte: Der Preis für das Pferd wird ihm gegeben, aber der Zakat-Zahler soll den Kauf des Pferdes nicht selbst übernehmen, denn die Pflicht ist das Auszahlen der Zakat, und wenn er es selbst kauft, hat er nur ein Pferd gegeben. Dasselbe gilt für den Kauf von Waffen und Proviant. An einer anderen Stelle sagte er: Wenn er den Preis des Pferdes und den Preis des Schwertes übergibt, ist mir das lieber, und wenn er es selbst kauft, hoffe ich, dass es ausreicht. Er sagte:
(6) Seine Überlieferungskette [Takhrij] wurde bereits bei 4/109 dargelegt. (7) In A und M: "fiha" (darin). (8) In A, B und M gibt es den Zusatz: "li-hajatihi ilayha duna an ya'khudh" (für seinen Bedarf daran, ohne dass er nimmt). (9) Fehlt in B. (10) In den Manuskripten: "bayyinatihi" (sein Beweis). Wahrscheinlich ist die von uns festgelegte Lesart die richtige. (11) In B und M: "athathihi" (sein Hausrat).