Ebenso: Ein Mann kauft von seiner Zakat ein Pferd und reitet darauf (12), und die Lanze, und rüstet einen Mann aus. Dies deshalb, weil er die Zakat auf dem Wege Gottes ausgegeben hat, was zulässig ist, so als hätte er sie dem Krieger gegeben, der sie davon kaufte. Er sagte: Er kauft von der Zakat kein Pferd, das als Habis [unveräußerliches Stiftungsvermögen] auf dem Wege Gottes dient, kein Haus und kein Landgut, das er [auf dem Wege Gottes] (14) für den Grenzschutz [Ribat] bestimmt, und er stiftet es nicht für die Mudjahidin, weil er die Zakat an niemanden ausgezahlt hat, obwohl er dazu angewiesen ist, sie auszuzahlen. Er sagte: Ein Mann darf nicht auf dem Pferd in den Krieg ziehen, das er aus der Zakat seines Vermögens erworben hat, da es nicht zulässig ist, dass er sich selbst zum Empfänger seiner eigenen Zakat macht, genauso wie es nicht zulässig ist, damit seine Schulden zu begleichen. Sobald er das Pferd nimmt, das mit seinem Geld gekauft wurde, ist er zum Empfänger seiner Zakat geworden.
1094 - Frage: Er sagte: (Und es wird auch für die Pilgerreise [Hajj] gegeben, und sie gehört zum Wege Gottes)
Dies wird von Ibn Abbas überliefert. Und von Ibn Umar [wird überliefert]: Die Pilgerreise gehört zum Wege Gottes. Dies ist auch die Ansicht von Ishaq; aufgrund der Überlieferung, dass ein Mann eine Kamelstute für den Weg Gottes bestimmte, seine Frau aber die Pilgerreise vollziehen wollte. Da sagte der Prophet – Friede und Segen seien auf ihm – zu ihr: „Reite sie, denn die Pilgerreise gehört zum Wege Gottes.“ [Abu Dawud überlieferte dies sinngemäß] (3). Von Ahmad – Gott habe Erbarmen mit ihm – gibt es eine andere Überlieferung, dass er davon nichts für die Pilgerreise ausgeben darf. Dies ist auch die Ansicht von Malik, al-Layth (4), Abu Hanifa, al-Thawri, al-Shafi'i, Abu Thawr und Ibn al-Mundhir. Dies ist korrekter, denn der "Weg Gottes" bezieht sich bei allgemeiner Verwendung nur auf den Jihad [den bewaffneten Kampf]. Alles, was im Koran [an Erwähnung] (5) des Weges Gottes vorkommt, ist damit nur der Jihad gemeint, mit wenigen Ausnahmen. Daher muss das, was in diesem Vers steht, ausgelegt werden auf...
(12) In B: "alayha" (darauf). (13) Fehlt in B. (14) Fehlt im Original und in A. (1) In A und B: "fi" (in). (2) In B und M: "fi" (in). (3) Fehlt im Original und in M. Abu Dawud überlieferte es im Kapitel über die Umra, aus dem Buch der Riten (Manasik). Sunan Abi Dawud 1/459. (4) Fehlt im Original, in A und in B. (5) In A: "fi" (in).