Dies liegt daran, dass der Vers herabgesandt wurde, um darzulegen, wem eine Verwendung zulässig ist, nicht um die Pflicht zur Verwendung für alle Gruppen festzulegen; dies zeigt sich daran, dass es nicht verpflichtend ist, jede Gruppe mit ihr zu bedenken. Gott der Erhabene hat in einem anderen Vers die Verwendung für eine einzige Gruppe erwähnt: "Wenn ihr die Almosen offen zeigt, so ist es gut; wenn ihr sie aber verborgen haltet und den Armen gebt, so ist das besser für euch" (Sure al-Baqara 271). Der Prophet (Friede und Segen Gottes seien auf ihm) sagte zu Mu'adh, als er ihn in den Jemen entsandte: "Lehre sie, dass sie eine Sadaqa (Zakat) abgeben müssen, die von ihren Reichen genommen und an ihre Armen zurückgegeben wird." Dies ist ein übereinstimmend überlieferter Hadith. Er erwähnte also weder im Vers noch im Bericht eine andere als eine einzige Gruppe. Der Prophet (Friede und Segen Gottes seien auf ihm) sagte zudem zu Qabisa, als dieser eine Bürgschaft übernahm: "Bleibe, oh Qabisa, bis die Sadaqa zu uns kommt, dann werden wir anordnen, dass sie dir gegeben wird." Er erwähnte somit deren Auszahlung an eine einzige Gruppe, nämlich die der Verschuldeten (Garimin). Er befahl zudem den Banu Zurayq, ihre Sadaqa an Salama ibn Sahr zu zahlen. Dies wurde von Abu Dawud überliefert, und es handelt sich hierbei um eine einzelne Person. Ali (möge Gott mit ihm zufrieden sein) sandte ihm zudem ein Goldstück in seiner Erde, und er verteilte es unter denjenigen, deren Herzen gewonnen werden sollen, und sie sind eine einzige Gruppe. Die Überlieferungen hierzu sind zahlreich und belegen, dass der Prophet (Friede und Segen Gottes seien auf ihm) bei keiner feststehenden Sadaqa die Absicht hatte, sie an alle Gruppen auszuzahlen oder sie alle damit zu erfassen. Vielmehr zahlte er sie an wen auch immer von den Anspruchsberechtigten erreichbar war. Dies entspricht der Weisheit und Schönheit der Scharia, denn es ist unzulässig, dass Gott der Erhabene jemanden, für den eine Zakat in Form eines Schafes, eines Sa' Weizen, eines halben Mithqal oder fünf Dirham verpflichtend wurde, dazu verpflichtet, dies an achtzehn, einundzwanzig oder vierundzwanzig Personen aus acht Gruppen zu verteilen, wobei jede von ihnen ein Achtel erhielte. Meist ist es unmöglich, diese alle in einer großen Provinz anzutreffen, und der Herrscher wäre angesichts der Menge des Vermögens unfähig, es auf diese Weise an sie zu verteilen. Wie sollte Gott, der Erhabene und Erhabene, jeden, für den die Zakat verpflichtend ist, dazu zwingen, sie alle zu versammeln
(2) Sure al-Baqara 271. (3) Die Überlieferung wurde bereits zitiert in: 1/275, 4/5. (4) Fehlt in: Original, A, B. (5) Die Überlieferung wurde bereits zitiert in: 4/119. (6) Fehlt in: M. (7) In: Kapitel über Zihar, aus dem Buch der Scheidung. Sunan Abi Dawud 1/513. Ebenso von al-Darimi überliefert in: Kapitel über Zihar, aus dem Buch der Scheidung. Sunan al-Darimi 2/163, 164. Und von Imam Ahmad in: al-Musnad 4/37. (8) Die Überlieferung wurde bereits zitiert in: 4/128.
الجميعِ، بدليلِ أنَّه لا يجبُ تَعْميمُ كلِّ صِنْفٍ بها. وقد ذَكَرَ اللَّه تعالى فى آيةٍ أُخْرَى صَرْفَها إلى صنفٍ واحدٍ، فقال سُبحانَه: {إِنْ تُبْدُوا الصَّدَقَاتِ فَنِعِمَّا هِيَ وَإِنْ تُخْفُوهَا وَتُؤْتُوهَا الْفُقَرَاءَ فَهُوَ خَيْرٌ لَكُمْ} (٢). وقال النَّبِىُّ -صلى اللَّه عليه وسلم- لمُعاذٍ حين بَعَثه إلى الْيَمَنِ: "أعْلِمْهُم أَنَّ عَلَيْهِمْ صَدَقَةً تُؤْخَذُ مِنْ أغْنِيَائِهِمْ، فَتُرَدُّ فى فُقَرَائِهِمْ". مُتَّفَقٌ عليه (٣). فلم يَذْكُرْ فى الآيةِ ولا فى (٤) الخبرِ إلَّا صِنْفًا واحدًا. وقال النَّبِىُّ -صلى اللَّه عليه وسلم- لَقِبيصَةَ حين تَحَمّلَ حَمالةً: "أقِمْ يا قَبِيصَةُ، حَتَّى تَأْتِينَا الصَّدَقَةُ، فنَأْمُرَ لَكَ بِهَا" (٥). فذَكَرَ دَفْعَها إلى صِنْفٍ واحدٍ (٦)، وهو من الغارِمِينَ. وأمَرَ بنى زُرَيْقٍ بدَفْعِ صَدَقَتِهِم إلى سَلمةَ بن صَخْرٍ. روَاه أبو دَاودَ (٧). وهو شَخْصٌ واحدٌ. وَبعَثَ إليه علىٌّ رضى اللَّه عنه بِذُهَيْبةٍ فى تُرْبَتِها، فقَسَّمَها بين المُؤَلَّفةِ قُلُوبُهُم (٨)، وهم صِنْفٌ واحدٌ. والآثارُ فى هذا كثيرةٌ، تَدُلُّ على أَنَّ النَّبِىَّ -صلى اللَّه عليه وسلم- لم يكُنْ يَعْتَقِدُ فى كلِّ صَدَقةٍ ثابِتَةٍ دَفْعَها إلى جميعِ الأصنافِ، ولا تَعْمِيمَهُم بها، بل كان يَدْفَعُها إلى مَنْ تَيَسَّرَ من أهْلِها، وهذا هو اللائقُ بحِكْمةِ الشَّرْعِ وحُسْنِه، إذ غيرُ جائزٍ أن يُكَلِّفَ اللَّه سبحانَه مَنْ وَجَبَتْ عليه شاةٌ، أو صاعٌ من البُرِّ، أو نِصْفُ مِثْقالٍ، أو خمسةُ دَرَاهِمَ، دَفْعَها إلى ثمانيةَ عشرَ نَفْسًا، أو أحدًا وعشرينَ، أو أربعةً وعشرينَ نَفْسًا، من ثمانيةِ أصنافٍ، لكلِّ ثلاثةٍ منهم ثُمْنُها، والغالبُ تَعَذُّرُ وُجُودِهم فى الإقْليمِ العظيمِ، وعَجْزُ السلطانِ عن إيصالِ مالِ بيتِ المالِ مع كَثْرتِه إليهم على هذا الوَجْهِ، فكيفَ يُكَلِّفُ اللَّه سُبْحانه وتعالى كلَّ مَنْ وَجَبَتْ عليه زكاةٌ جَمْعَهم
(٢) سورة البقرة ٢٧١.(٣) تقدم تخريجه فى: ١/ ٢٧٥، ٤/ ٥.(٤) سقط من: الأصل، أ، ب.(٥) تقدم تخريجه فى: ٤/ ١١٩.(٦) سقط من: م.(٧) فى: باب فى الظهار، من كتاب الطلاق. سنن أبى داود ١/ ٥١٣.كما أخرجه الدارمى، فى: باب فى الظهار، من كتاب الطلاق. سنن الدارمى ٢/ ١٦٣، ١٦٤. والإِمام أحمد، فى: المسند ٤/ ٣٧.(٨) تقدم تخريجه فى: ٤/ ١٢٨.