und sie ihnen zu geben, während Er, der Erhabene, derjenige ist, der sagt: "Und Er hat euch in der Religion keine Bedrängnis auferlegt" (Sure al-Hajj 78). Er sagte auch: "Gott will für euch Erleichterung und will für euch keine Erschwernis" (Sure al-Baqara 185). Und Er sagte: "Gott belastet niemanden über sein Vermögen hinaus" (Sure al-Baqara 286). Ich nehme an, dass derjenige, der die Verpflichtung zur Zahlung auf diese Weise behauptet, dies nur mit seiner Zunge sagt, [ohne es zu tun], und er ist nicht in der Lage, dies zu tun. Es hat uns keine Kunde erreicht, dass der Prophet (Friede und Segen Gottes seien auf ihm) dies bei einer der Sadaqat-Zahlungen getan hätte, noch einer seiner Kalifen, noch einer seiner Gefährten, noch sonst jemand. Wäre dies die Pflicht in der reinen Scharia gewesen, hätten sie es nicht versäumt. Und hätten sie es trotz der damit verbundenen Mühsal getan, wäre es überliefert und nicht vernachlässigt worden, da es den Leuten, deren Überlieferungen als massenhaft (mutawatir) gelten, nicht erlaubt ist, die Überlieferung dessen zu unterlassen, dessen Überlieferung die Notwendigkeit erfordert, insbesondere angesichts der Vielzahl derer, für die die Zakat verpflichtend ist, und des Vorkommens dessen zu jeder Zeit, in jeder Provinz und in jedem Land. Dies ist eine offenkundige Angelegenheit, und diese Problematik sowie die Erörterung dazu sind bereits an früherer Stelle vorangegangen.
Kapitel: Es ist empfehlenswert, sie auf die Arten zu verteilen, soweit dies möglich ist, um aus der Meinungsverschiedenheit herauszutreten, und jede der Gruppen, die man erfassen kann, mit ihr zu bedenken. Wenn derjenige, der mit der Verteilung betraut ist, der Zakat-Einsammler (Sa'i) ist, so ist es empfehlenswert, die Anzahl der Anspruchsberechtigten in seinem Zuständigkeitsbereich zu erfassen, sodass sein Abschluss der Zakat-Entgegennahme erst erfolgt, nachdem ihre Namen, ihre Abstammung, ihre Bedürfnisse und das Ausmaß ihrer Bedürftigkeit feststehen, damit seine Verteilung unmittelbar auf das Sammeln der Sadaqa folgt. Er beginnt mit der Auszahlung an den Zakat-Arbeiter (Amil), da dieser sie als Gegenleistung nimmt, weshalb sein Anspruch
(9) Sure al-Hajj 78. (10) Sure al-Baqara 185. (11) Sure al-Baqara 286. (12) Fehlt in: M. (13) Im Original, A, B: "wa-kull". (14) In A: "'asr". (15) Das "wa" fehlt in: M. (16) In: 4/127 - 131. (17) In B, M: "taqdimuha". (18) In B: "ma".