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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 9 · Seite 3361097 - Rechtsproblem: Er sagte: (Und die Sadaqa darf nicht an die Banū Hāshim gegeben werden)

Übersetzung · DE

denn eine Person, in der beide Aspekte vereinigt sind, ist wie zwei Personen, in denen jeweils einer der Aspekte vorhanden ist. Daher steht ihm aufgrund beider ein Anspruch zu, ähnlich wie beim Erbe eines Cousins, der gleichzeitig Ehemann oder Bruder mütterlicherseits ist. Wenn jemand ein Vermächtnis für seine Verwandten und für die Armen aussetzt, hat der arme Verwandte Anspruch auf zwei Anteile.

1097 - Rechtsfrage; er sagte: (Den Nachkommen Hāschims wird von der Sadaqa nichts gegeben)

Ebenso wenig ihren Klienten (Mawali), ihren Eltern, auch wenn sie noch so weit in der Abstammung aufsteigen, ihren Kindern, auch wenn sie noch so weit absteigen. Nicht dem Ehemann, nicht der Ehefrau, nicht demjenigen, für dessen Unterhalt man aufkommen muss, nicht einem Ungläubigen und nicht einem Sklaven, es sei denn, sie gehören zu denjenigen, die mit der Einziehung der Sadaqa betraut sind (1); in diesem Fall werden sie für ihre Arbeit entlohnt. Auch nicht einem Reichen, und dies ist derjenige, der fünfzig Dirham oder deren Wert in Gold besitzt. Diese Fragen wurden bereits wiederholt (2) und wir haben ihre Erläuterung im Kapitel über die Zakat (3) bereits dargelegt, was eine Wiederholung an dieser Stelle erübrigt.

1098 - Rechtsfrage; er sagte: (Wenn der Mann die Entrichtung seiner Zakat selbst übernimmt, entfallen die Beauftragten (1))

Dies ist so, weil der Beauftragte (Amil) lediglich den Lohn für seine Arbeit erhält. Wenn der Mann seine Zakat selbst entrichtet, gibt es dort keinen Beauftragten für sie und niemanden, der Anspruch auf einen Lohn hätte, daher entfällt (2) sein Anteil. Gott weiß es am besten.

Kapitel: Zu den Geschenken des Sultans: Imam Abu Abd Allah, möge Gott, der Erhabene, sich seiner erbarmen, pflegte sich diesbezüglich enthaltsam zu verhalten. Er untersagte seinen Kindern und seinem Onkel die Annahme solcher Geschenke, brach den Kontakt zu ihnen ab, als sie diese annahmen, und schloss die Türen zwischen sich und ihnen, nachdem sie sie entgegengenommen hatten. Er aß nichts von ihren Besitztümern und nutzte nichts, was bei ihnen hergestellt wurde. Er befahl ihnen,

Anmerkungen

(1) Fehlt in: Original, A. (2) In B: "kurrirat". (3) In: 4/98 - 127. (1) In A: "al-Amil". (2) In Original, B: "fa-saqata".

Arabisch (Quelle)

الشَّخْصَ الذى فيه المَعْنَيانِ كشَخْصَيْنِ، وُجِدَ فى كلِّ واحدٍ منهما أحدُ المَعْنَيَيْنِ، فيَسْتَحِقُّ بهما كالمِيراثِ لابْنِ عَمٍّ هو زَوْجٌ أو أَخٌ من أمٍّ، ولو أوْصَى لِقَرابَتِه وللفُقراءِ، اسْتَحَقَّ القَرِيبُ الفقيرُ سَهْمَيْنِ.

١٠٩٧ - مسألة؛ قال: (ولا يُعْطَى مِنَ الصَّدَقَةِ لِبَنِى هَاشِمٍ)

ولا لمَوالِيهِم، ولا للوالِدَيْنِ وإن عَلَوْا، ولا للوَلَدِ وإن سَفَلَ. ولا للزَّوْجِ، ولا للزَّوجةِ، ولا لمَنْ تَلْزَمُه مُؤْنَتُه، ولا لكافرٍ، ولا لمملوكٍ، إلَّا أن يكونُوا من العاملينَ عليها (١)، فيُعْطَوْنَ بحقِّ ما عَمِلُوا، ولا لِغَنِىٍّ، وهو الذى يَمْلِكُ خمسينَ درهمًا أو قِيمَتَها من الذهبِ. هذه المسائلُ قد تكرَّرت (٢)، وذكرْنا شَرْحَها فى بابِ الزكاةِ (٣)، بما أغْنَى عن إعادَتِه ههُنا.

١٠٩٨ - مسألة؛ قال: (وإذَا تَوَلَّى الرَّجُلُ إخْرَاجَ زَكَاتِهِ، سَقَطَ الْعَامِلُونَ (١))

وذلك لأنَّ العاملَ إنَّما يأْخُذُ أجْرَ عِمالَتِه، فإذا أخْرَجَ الرجلُ زَكاةَ نَفْسِه، لم يكُنْ ثَمَّ عاملٌ عليها، ولا مَنْ يَسْتَحِقُّ أجرًا، فيَسْقُطُ (٢) سَهْمُه. واللَّه أعلم.

فصل: فى جَوائزِ السُّلْطانِ، كان الإِمامُ أبو عبدِ اللَّه، رَحْمةُ اللَّه عليه، يتوَرَّعُ عنها، ويَمْنَعُ بَنِيه وعَمَّه من أخْذِها، وهَجَرَهُم حين قَبِلُوها، وسَدَّ الأبوابَ بينه وبينهم حين أخَذُوها، ولم يكُنْ يأْكُلُ مِنْ بُيوتِهِم شيئا، ولا يَنْتَفِعُ بشىءٍ يُصْنَعُ عندَهم. وأمَرَهُم

Anmerkungen

(١) سقط من: الأصل، أ.(٢) فى ب: "كررت".(٣) فى: ٤/ ٩٨ - ١٢٧.(١) فى أ: "العامل".(٢) فى الأصل، ب: "فسقط".

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