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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 9 · Seite 339Das Buch der Eheschließung

Übersetzung · DE

Buch der Ehe (Kitab an-Nikah)

Die Ehe (Nikah) ist im religiösen Gesetz (Scharia) der Vertrag zur Eheschließung. Wenn dieser Begriff uneingeschränkt verwendet wird, bezieht er sich auf diesen (den Vertrag), es sei denn, ein Beweis deutet auf etwas anderes hin. Der Qadi sagte: "Das Näherliegende nach unserem Prinzip ist, dass er sowohl für den Vertrag als auch für den Beischlaf (Wati) gleichermaßen steht, da wir die Auffassung vertreten, dass die mit dem Vater vollzogene Ehe ohne Vertrag verboten ist, was unter seine Aussage des Erhabenen fällt: {Und heiratet nicht die Frauen, die eure Väter geheiratet haben} (1)." Es wurde gesagt: "Vielmehr bezeichnet er in der ursprünglichen Bedeutung den Beischlaf und ist im übertragenen Sinne der Vertrag." Die Araber sagen: "Wir verheirateten (ankahna) die Wildeselin, und wir werden sehen", das heißt: "Wir ließen den Hengst der Wildesel auf ihre Mutter los, und wir werden sehen, was aus den beiden hervorgeht." Dies wird als Gleichnis für eine Angelegenheit verwendet, bei der Leute zusammenkommen und sich dann wieder von ihr trennen (2)(3). Ein Dichter sagte:

Und von einer Witwe, die unsere Speere uns vermählt (ankahat-na) haben ... Und eine andere, die um einen Onkel mütterlicher- und väterlicherseits trauert (4).

Das Richtige ist jedoch, was wir sagten, denn die gebräuchlichste Verwendung des Begriffs Nikah im Buch (Quran), in der Sunna und in der Sprache derjenigen, die mit dem Usus (Urf) vertraut sind, ist der Vertrag. Es wurde gesagt: "Es gibt im Buch keinen Begriff Nikah im Sinne von Beischlaf, außer seiner Aussage: {bis sie einen anderen Ehemann geheiratet (tankih) hat} (5)." Dies gilt auch, weil die Verneinung des Begriffs beim Beischlaf zulässig ist; so sagt man etwa: "Dies ist Unzucht (Sifah) und kein Nikah." Es wird vom Propheten – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – überliefert, dass er sagte: "Ich bin aus einer Ehe (Nikah) geboren, nicht aus Unzucht (Sifah) (6)." Über eine Konkubine (Surriya) sagt man: "Sie ist weder eine Ehefrau (Zawja) noch eine Geheiratete (Mankouha)." Und weil Nikah einer

Anmerkungen

(1) Sure an-Nisa 22. (2) Im Original: "yaftariqun" (sie trennen sich). (3) Majma al-Amthal 3/376. (4) In B: "qad ankahatha" (sie hat sie vermählt). (5) Sure al-Baqara 230. (6) Überliefert von al-Bayhaqi, in: Kapitel über die Ehe und Scheidung der Polytheisten, aus dem Buch der Ehe. Sunan al-Bayhaqi 7/190. Und er wurde angeführt =

Arabisch (Quelle)

كتاب النِّكاح

النِّكاحُ فى الشَّرْعِ: هو عَقْدُ التَّزْوِيجِ، فعندَ إطْلاقِ لَفْظِه يَنْصَرِفُ إليه، ما لم يَصْرِفْهُ عنه دَلِيلٌ. وقال القاضى: الأشْبَهُ بأَصْلِنا أنَّه حقيقةٌ فى العَقْدِ والوَطْءِ جميعًا؛ لقَوْلِنا بتَحْرِيمِ مَوْطُوءَةِ الأبِ من غيرِ تَزْويجٍ، لدُخُولِه فى قولِه تعالى: {وَلَا تَنْكِحُوا مَا نَكَحَ آبَاؤُكُمْ مِنَ النِّسَاءِ} (١). وقيل: بل هو حَقِيقةٌ فى الوَطْءِ، مَجازٌ فى العَقْدِ، تقولُ العربُ: أنْكَحْنَا الْفِرَا، فسَنَرَى. أى أضْرَبْنا فَحْلَ حُمُرِ الوَحْشِ أُمَّه، فسَنَرَى ما يَتَوَلَّدُ منهما. يُضْرَبُ مثلا للأَمْرِ يَجْتَمِعُون عليه، ثم يتَفَرَّقونَ (٢) عنه (٣). وقال الشاعر:

ومن أَيِّمٍ قد أنْكَحَتْنا رِمَاحُنا ... وأُخْرَى على خالٍ وعَمٍّ تَلَهَّفُ (٤)

والصَّحِيحُ ما قُلْنا؛ لأنَّ الأشْهَرَ اسْتِعمالُ لَفْظةِ النِّكاحِ بإزاءِ العَقْدِ فى الكِتاب والسُّنَّةِ ولسانِ أهلِ العُرْفِ. وقد قيل: ليس فى الكتابِ لَفْظُ نِكاحٍ بمعنى الوَطْءِ، إلَّا قولُه: {حَتَّى تَنْكِحَ زَوْجًا غَيْرَهُ} (٥). ولأنَّه يَصِحُّ نَفْيُه عن الوَطْءِ، فيُقال: هذا سِفَاحٌ وليس بنِكَاحٍ. ويُرْوَى عن النَّبِىِّ -صلى اللَّه عليه وسلم-، أنَّه قال: "وُلِدْتُ مِنْ نِكَاحٍ، لَا مِنْ سِفَاحٍ" (٦). ويُقال. عن السُّرِّيَّةِ: ليست بزَوْجةٍ، ولا مَنْكُوحةٍ. ولأنَّ النِّكاحَ أحدُ

Anmerkungen

(١) سورة النساء ٢٢.(٢) فى الأصل: "يفترقون".(٣) مجمع الأمثال ٣/ ٣٧٦.(٤) فى ب: "قد أنكحتها".(٥) سورة البقرة ٢٣٠.(٦) أخرجه البيهقى، فى: باب نكاح أهل الشرك وطلاقهم، من كتاب النكاح. سنن البيهقى ٧/ ١٩٠. وأورده =

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