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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 9 · Seite 3441099 - Rechtsproblem: Er sagte: (Es gibt keine Eheschließung ohne einen Vormund und zwei muslimische Zeugen)

Übersetzung · DE

dazu, und er beschäftigt sich nebenbei mit Dingen, die weder dem Wissen noch der Gottesverehrung dienlich sind. Die Berichte sind auf denjenigen zu beziehen, der Begierde empfindet, da sie von Indizien begleitet sind, die darauf hindeuten. Das Offensichtliche in der Aussage von Ahmad ist, dass es keinen Unterschied gibt zwischen demjenigen, der für den Unterhalt aufkommen kann, und demjenigen, der dazu nicht in der Lage ist. Er sagte: „Es ist für einen Mann angemessen zu heiraten; wenn er etwas zur Verfügung hat, womit er den Unterhalt bestreiten kann, so soll er es ausgeben, und wenn er nichts hat, so soll er geduldig sein; würde ein Mensch dennoch heiraten, so wäre seine Angelegenheit vollzogen.“ Er führte als Beweis an, dass der Prophet – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – den Tag begann, ohne dass sie etwas besaßen, und den Tag beendete, ohne dass sie etwas besaßen. Ebenso verheiratete der Prophet – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – einen Mann, der nicht einmal die Mittel für einen eisernen Ring besaß und außer seinem Lendentuch nichts weiter hatte, auch kein Übergewand (rida'). Dies überlieferte al-Bukhari. Ahmad sagte über einen Mann, der nur wenig verdient und dessen Herz angesichts von Angehörigen schwach wird: „Gott versorgt sie, die Eheschließung ist für ihn schützender, denn vielleicht kommt eine Zeit über ihn, in der er sein Herz nicht mehr beherrschen kann.“ Dies betrifft denjenigen, dem eine Heirat möglich ist. Wer dazu jedoch nicht in der Lage ist, für den sagte Gott, der Erhabene: „Und diejenigen, die keine Möglichkeit zur Eheschließung finden, sollen sich der Enthaltsamkeit befleißigen, bis Gott sie aus Seiner Huld reich macht.“ (Sure an-Nur 33).

1099 – Rechtsfrage: Er sagte: „Es gibt keine Ehe außer mit einem Vormund (Wali) und zwei Zeugen von den Muslimen.“

In dieser Rechtsfrage gibt es vier Kapitel:

Anmerkungen

(27) In M: "indahu". (28) Al-Bukhari hat dies verzeichnet in: Kapitel über den Einkauf des Propheten – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – auf Kredit, aus dem Buch der Geschäfte, und in: Kapitel über das Pfand bei... aus dem Buch des Pfandes. Sahih al-Bukhari 3/74, 186. Und al-Tirmidhi, in: Kapitel über das, was über die Erlaubnis des Kaufs auf Termin überliefert wurde, aus den Kapiteln der Geschäfte. Aridat al-Ahwadhi 5/219, 220. (29) Im Original: "wa-li-anna". (30) In M mit dem Zusatz: "illa". (31) Die Überlieferungskette wurde bereits bei 8/137 dargelegt. (32) Im Original: "yumkin". (33) In M mit dem Zusatz: "fihi". (34) In B: "at-tazawwud". (35) Sure an-Nur 33. (1) Fehlt in A.

Arabisch (Quelle)

بها، ويَشْتَغِلُ عن العِلْمِ والعبادةِ بما لا فائِدةَ فيه. والأخبارُ تُحْمَلُ على مَنْ له شَهْوةٌ؛ لما فيها من القرائنِ الدَّالَّةِ عليها. وظاهرُ كلامِ أحمدَ أنَّه لا فَرْقَ بين القادِرِ على الإنْفاقِ والعاجزِ عنه، قال: يَنْبَغِى للرَّجُلِ أن يتزَوّجَ، فإن كان عنده ما يُنْفِقُ، أنفَقَ، وإن لم يكُنْ عندَه، صَبَرَ، ولو تزوَّج بَشَرٌ كان قد تَمَّ أمْرُه. واحْتَجَّ بأنَّ النَّبِىَّ -صلى اللَّه عليه وسلم- كان يُصْبِحُ وما عندَهم (٢٧) شىءٌ، ويُمْسِى وما عندهم (٢٧) شىءٌ (٢٨). وأنَّ (٢٩) النَّبِىَّ -صلى اللَّه عليه وسلم- زَوَّجَ رَجُلًا لم يَقْدِرْ (٣٠) على خاتَمِ حَدِيدٍ، ولا وجَد إلّا إزارَه، ولم يكُنْ له رِداءٌ. أخْرَجه البُخارِىُّ (٣١). قال أحمدُ، فى رجلٍ قليلِ الكَسْبِ، يَضْعُفُ قلبُه عن العِيالِ: اللَّه يَرْزُقُهُم، التزويج أحْصَنُ له، ربَّما أتَى عليه وقت لا يَمْلكُ (٣٢) قَلْبَه (٣٣). وهذا فى حَقِّ مَنْ يمكنُه التَّزويجُ (٣٤)، فأمَّا مَن لا يُمْكِنُه، فقد قال اللَّهُ تعالى: {وَلْيَسْتَعْفِفِ الَّذِينَ لَا يَجِدُونَ نِكَاحًا حَتَّى يُغْنِيَهُمُ اللَّهُ مِنْ فَضْلِهِ} (٣٥).

١٠٩٩ - مسألة؛ قال: (وَلَا نِكاحَ إلَّا بِوَلِىٍّ وشَاهِدَيْنِ مِنَ الْمُسْلِمِينَ)

فى هذه المَسْألة أربعةُ (١) فصولٍ:

Anmerkungen

(٢٧) فى م: "عنده".(٢٨) أخرجه البخارى، فى: باب شراء النبى -صلى اللَّه عليه وسلم- بالنسيئة، من كتاب البيوع، وفى: باب فى الرهن فى الحصر. . .، من كتاب الرهن. صحيح البخارى ٣/ ٧٤، ١٨٦. والترمذى، فى: باب ما جاء فى الرخصة فى الشراء إلى أجل، من أبواب البيوع. عارضة الأحوذى ٥/ ٢١٩، ٢٢٠.(٢٩) فى الأصل: "ولأن".(٣٠) فى م زيادة: "إلا".(٣١) تقدم تخريجه فى: ٨/ ١٣٧.(٣٢) فى الأصل: "يمكن".(٣٣) فى م زيادة: "فيه".(٣٤) فى ب: "التزوج".(٣٥) سورة النور ٣٣.(١) سقط من: أ.

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