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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 9 · Seite 3571102 – Rechtsfrage: Er sagte: (Dann ihr Sohn, und dessen Sohn, und so weiter in absteigender Linie)

Übersetzung · DE

Wenn das Vermögen knapp wird und in der Angelegenheit sowohl ein Großvater als auch ein Bruder vorhanden sind, fällt der Bruder allein weg. Daher ist seine Bevorzugung gegenüber ihnen, wie beim Vater, und wie seine Bevorzugung gegenüber dem Onkel väterlicherseits und den übrigen Asaba (Agnaten) verpflichtend. Wenn dies feststeht, so ist der Großvater, auch wenn sein Grad aufsteigt, vorrangig gegenüber allen Asaba außer dem Vater, und die vorrangigsten Großväter sind die ihnen am nächsten Stehenden undjenigen mit dem größten Anrecht auf das Erbe.

1102 - Problem: Er sagte: (Dann ihr Sohn und sein Sohn, auch wenn er absteigt).

Zusammenfassend gilt: Wann immer der Vater und dessen Väter fehlen, ist derjenige mit dem größten Anrecht auf die Verheiratung der Frau ihr Sohn, dann dessen Sohn nach ihm, auch wenn sein Grad absteigt, der Nächststehende, sodann der ihm Nächststehende von ihnen. Dies ist die Lehrmeinung der Anhänger der rationalistischen Schule (Ahl al-Ra'y). Al-Shafi'i sagte: Der Sohn hat keine Vormundschaft, es sei denn, er wäre der Cousin väterlicherseits, ein Patron (Mawla) oder ein Richter, dann fungiert er in dieser Eigenschaft, nicht aufgrund seiner Sohnschaft; denn er steht ihr nicht in diesem Sinne nahe, daher ist er kein Vormund für ihre Heirat, so wenig wie ihr Onkel mütterlicherseits, und weil es seiner Natur widerstrebt, sie zu verheiraten, weshalb er nicht für ihr Wohl sorgt. Unsere Begründung stützt sich auf das, was Umm Salama, möge Allah mit ihr zufrieden sein, überlieferte: Als ihre Wartezeit (Idda) verstrichen war, sandte ihr der Gesandte Allahs – Allah segne ihn und gewähre ihm Frieden – eine Botschaft, um um ihre Hand anzuhalten. Sie sagte: „O Gesandter Allahs, keiner meiner Vormunde ist anwesend.“ Er antwortete: „Es gibt keinen von deinen Vormunden, weder einen anwesenden noch einen abwesenden, der dies ablehnt.“ Daraufhin sagte sie: „Steh auf, o Umar, und verheirate den Gesandten Allahs – Allah segne ihn und gewähre ihm Frieden.“ Er verheiratete ihn. Überliefert von al-Nasa'i. Al-Athram sagte: Ich fragte Abu Abdullah: „Was ist mit dem Hadith von Umar ibn Abi Salama, als der Prophet – Allah segne ihn und gewähre ihm Frieden – seine Mutter, Umm Salama, heiratete? War er nicht ein kleiner Junge?“ Er antwortete: „Wer auch immer sagt, er sei klein gewesen, in dem Hadith gibt es dazu keine Klärung.“ Außerdem ist er ein rechtschaffener Mann unter ihren Asaba, weshalb ihm die Vormundschaft zur Verheiratung wie ihrem Bruder zukommt. Ihr Argument, er stünde ihr nicht nahe, wird durch den Fall des Richters und des Patrons entkräftet. Ihr Argument, seine Natur würde sich dagegen sträuben, ihre Heirat zu arrangieren, sagen wir: Dies ist in einem abgeleiteten Zweig ohne Grundlage behauptet und wird zudem durch den Fall entkräftet, wenn er ein Cousin väterlicherseits, ein Patron oder ein Richter ist. Wenn dies feststeht, so ist er dem Bruder und den nach ihm kommenden Vormunden ohne Widerspruch, den wir kennen, bei denjenigen, die seine Vormundschaft anerkennen, vorzuziehen; denn er ist stärker in der Asaba-Verwandtschaft, und sie sind beide gleichermaßen ohne Zeugung.

Anmerkungen

(6) In M: „wa-li-taqdimihi“ (und wegen seiner Vorrangstellung). (7) In M: „fi al-mirath“ (im Erbrecht). (1) Im Original gibt es den Zusatz: „li“ (für mich). (2) In A, B: „hadir“ (anwesend). (3) In M: „Amr“. Und Umar war ihr Sohn. (4) In: Kapitel über die Verheiratung des Sohnes der eigenen Mutter, aus dem Buch der Heirat. Al-Mujtaba 6/66, 67. Ebenso herausgegeben von al-Hakim, in: Kapitel über die segensreichsten Frauen, deren Mitgift am einfachsten ist, aus dem Buch der Heirat. Al-Mustadrak 2/178, 179. Und al-Bayhaqi, in: Kapitel über den Sohn, der sie verheiratet, wenn er ein Asaba für sie ist, ohne durch Sohnschaft, aus dem Buch der Heirat. Al-Sunan al-Kubra 7/131. Und überliefert von Muslim, in: Kapitel dessen, was man beim Unglück sagt, aus dem Buch der Begräbnisse, Sahih Muslim 2/631, 632 in gekürzter Form.

Arabisch (Quelle)

المالُ، وفى المسألةِ جَدٌّ وأخٌ، سَقَطَ الأخُ وحدَه، فوَجَبَ تَقْدِيمُه عليهما كالأبِ، وكتَقْديمِه (٦) على العَمِّ وسائرِ العَصَباتِ. إِذا ثَبَتَ هذا، فالجَدُّ وإن عَلَا أوْلى من جميعِ العَصَباتِ غيرَ الأبِ، وأوْلَى الأجْدادِ أقْرَبُهم وأحَقُّهُم بالمِيراثِ (٧).

١١٠٢ - مسألة؛ قال: (ثُمَّ ابْنُهَا وابْنُهُ وَإنْ سَفَلَ)

وجملتُه أنَّه متى عُدِمَ الأبُ وآباؤُه، فأَوْلَى الناس بتَزْويجِ المرأةِ ابنُها، ثم ابْنُه بعدَه وإن نَزَلَتْ دَرَجَتُه، الأقْرَبُ فالأقْرَبُ منهم. وبه قال أصحابُ الرَّأْىِ. وقال الشافعىُّ: لا وِلايةَ للابْنِ إلَّا أن يكونَ ابنَ عَمٍّ، أو مَوْلًى، أو حاكمًا، فيَلِى بذلك، لا بالبُنُوَّةِ؛ لأنَّه ليس بمُناسِبٍ لها، فلا يَلِى نِكاحَها كخالِها، ولأنَّ طَبْعَه يَنْفِرُ من تَزْوِيجها، فلا يَنْظُرُ لها. ولَنا، ما رَوَتْ أمُّ سَلَمةَ، رَضِىَ اللَّهُ عنها، أنَّها لمَّا انْقَضَتْ عِدُّتها، أَرْسَلَ اليها رسولُ اللَّه -صلى اللَّه عليه وسلم- يَخْطُبُها، فقالت: يا رسولَ اللَّه: ليس (١) أحدٌ من أَوْليائِى شاهِدًا. قال: "لَيْسَ مِنْ أَوْلِيَائِكِ شَاهِدٌ (٢) وَلَا غَائِب يَكْرَهُ ذلِكَ". فقالت: قُمْ يا عُمَرُ (٣)، فزَوِّجْ رسولَ اللَّه -صلى اللَّه عليه وسلم-. فزَوّجَه. روَاه النَّسائِىُّ (٤). قال الأَثْرَمُ: قلتُ لأبى عبدِ اللَّه، فحديثُ عُمَرَ (٣) بن أبى سَلَمةَ، حين تزوَّجَ النَّبِىُّ -صلى اللَّه عليه وسلم- أُمَّه أُمَّ سَلَمةَ، أليس كان

Anmerkungen

(٦) فى م: "ولتقدمه".(٧) فى م: "فى الميراث".(١) فى الأصل زيادة: "لى".(٢) فى أ، ب: "حاضر".(٣) فى م: "عمرو". وعمر ابنها.(٤) فى: باب إنكاح الابن أمه، من كتاب النكاح. المجتبى ٦/ ٦٦، ٦٧.كما أخرجه الحاكم، فى: باب أعظم النساء بركة أيسرهن صداقا، من كتاب النكاح. المستدرك ٢/ ١٧٨، ١٧٩. والبيهقى، فى: باب الابن يزوجها إذا كان عصبة لها غير البنوة، من كتاب النكاح. السنن الكبرى ٧/ ١٣١.وأخرجه مسلم، فى: باب ما يقال عند المصيبة، من كتاب الجنائز، صحيح مسلم ٢/ ٦٣١، ٦٣٢ مختصرًا.

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