klein? Er antwortete: Wer auch immer sagt, er sei klein gewesen, in dem Hadith gibt es dazu keine Klärung. Zudem ist er ein rechtschaffener Mann unter ihren Asaba, weshalb ihm die Vormundschaft zur Verheiratung wie ihrem Bruder zukommt. Ihr Argument, er stünde ihr nicht nahe, wird durch den Fall des Richters und des Patrons entkräftet. Ihr Argument, seine Natur würde sich dagegen sträuben, ihre Heirat zu arrangieren, sagen wir: Dies ist in einem abgeleiteten Zweig ohne Grundlage behauptet und wird zudem durch den Fall entkräftet, wenn er ein Cousin väterlicherseits, ein Patron oder ein Richter ist. Wenn dies feststeht, so ist er dem Bruder und den nach ihm kommenden Vormunden ohne Widerspruch, den wir kennen, bei denjenigen, die seine Vormundschaft anerkennen, vorzuziehen; denn er ist stärker in der Asaba-Verwandtschaft, und sie sind beide gleichermaßen ohne Zeugung.
1103 - Problem: Er sagte: (Dann ihr Bruder von Vater und Mutter).
Es gibt unter den Gelehrten keinen Widerspruch hinsichtlich der Vorrangstellung des Bruders nach den beiden Säulen der Abstammung (Vater und Großvater), da er der den Asaba am nächsten Stehende nach ihnen ist, er der Sohn des Vaters, der stärkste von ihnen in der Asaba-Verwandtschaft und derjenige mit dem größten Anrecht auf das Erbe ist.
1104 - Problem: Er sagte: (Und der Bruder väterlicherseits ist wie er).
Es gibt unterschiedliche Überlieferungen von Ahmad hinsichtlich des Bruders von Vater und Mutter und des Bruders väterlicherseits, wenn sie zusammenkommen. Die bekannte Ansicht von ihm ist, dass sie in der Vormundschaft gleichgestellt sind. Dies vertraten auch Abu Thawr und al-Shafi'i in seiner alten Lehrmeinung, weil sie in der Herleitung durch die Seite, aus der die Asaba-Verwandtschaft abgeleitet wird – nämlich die Seite des Vaters – gleichgestellt sind, daher sind sie in der Vormundschaft gleich, so als wären sie von einem Vater. Der andere wird nur im Erbrecht durch die Seite der Mutter bevorzugt, und diese hat keinen Einfluss auf die Vormundschaft, weshalb er dadurch nicht bevorzugt wird, wie bei zwei Onkeln väterlicherseits, von denen einer ein Onkel mütterlicherseits ist, oder zwei Cousins väterlicherseits, von denen einer ein Halbbruder mütterlicherseits ist. Die zweite Überlieferung besagt, dass der Bruder von Vater und Mutter vorrangig ist. Dies wählte Abu Bakr aus. Dies ist die Ansicht von Abu Hanifa, Malik und al-Shafi'i in seiner neuen Lehrmeinung. Und dies ist das Richtige, so Allah der Erhabene will; denn es ist ein Recht, das durch die Asaba-Verwandtschaft erlangt wird, daher ist der Bruder von Vater und Mutter darin vorrangig, wie beim Erbrecht und beim Anspruch auf das Erbe durch Patronat (Wala'), denn daran haben Frauen keinen Anteil, und der Bruder von Vater und Mutter ist darin vorrangig. Dadurch wird das widerlegt, was wir für die erste Überlieferung erwähnt haben. Und so verhält es sich auch bei dem Widerspruch in...
(5) In M: „thabata“ (festgestellt). (1) In M: „al-akh“ (der Bruder). (2) In M: „min al-abawayn“ (von Vater und Mutter).