nicht ihr Vormund und verheiratet sie nicht, bis der Sultan kommt, da er nicht zu ihren Asaba gehört, nicht für ihre Blutgeldzahlungen haftet und sie nicht beerbt; daher ähnelt er einem Fremden. In einer anderen Überlieferung sagte er über eine Frau, die durch die Hand eines Mannes zum Islam konvertierte: Er verheiratet sie selbst. Dies ist auch die Ansicht von Ishaq. Von Ibn Sirin wurde überliefert, dass er dies nicht tue, bis der Sultan komme. Von al-Hasan wurde überliefert, dass er kein Problem darin sah, wenn er sie selbst verheiratet. Dies stützt sich auf das, was Abu Dawud mit seinem Isnad von Tamim al-Dari überlieferte: Er sagte: „O Gesandter Gottes, was ist die Sunna bei einem Mann, der durch die Hand eines muslimischen Mannes zum Islam konvertiert?“ Er sagte: „Er ist derjenige, der am meisten Anrecht auf sein Leben und seinen Tod hat.“ Dieser Hadith wurde jedoch von Ahmad als schwach eingestuft, wobei er sagte: „Sein Überlieferer ist Abd al-Aziz“ – gemeint ist Ibn Umar ibn Abd al-Aziz – „und er gehört nicht zu den Leuten des Auswendiglernens und der Präzision.“
Abschnitt: Wenn für eine Frau weder ein Vormund noch ein Sultan zu finden ist, so gibt es von Ahmad Hinweise darauf, dass sie ein rechtschaffener Mann mit ihrer Erlaubnis verheiratet kann. Er sagte nämlich über den Dehqan (Führer der Landbevölkerung) eines Dorfes: Er verheiratet diejenige, die keinen Vormund hat, wenn er in Bezug auf die Gleichwertigkeit des Mannes und die Morgengabe vorsichtig verfährt, sofern es im Bezirk keinen Richter gibt. Ibn Aqil sagte: „Einige unserer Gefährten leiteten aus dieser Überlieferung ab, dass die Eheschließung nicht von einem Vormund abhängt.“ Er sagte: „Der Qadi sagte: Die Texte von Ahmad verbieten dies.“ Das Richtige ist, dass diese Aussage nur für den Fall gilt, dass weder Vormund noch Sultan vorhanden sind, da er zur Bedingung machte, dass es im Bezirk keinen Richter gibt. Der Grund dafür ist, dass die Bedingung des Vormunds hier die Eheschließung verhindert.
(8) Fehlt in M. (9) In M: „Asabatiha“ (ihre männlichen Verwandten väterlicherseits). (10) Im Original: „Harb“. (11) In B: „Yaday“ (zwei Hände). (12) In M: „Mas'ud“. (13) In M: „wa lamma“ (und weil). (14) Seine Herleitung wurde bereits auf Seite 254 erwähnt. (15) In A, B und M: „Riwaya“ (Überlieferung). (16) Der Dehqan: Der Anführer der Landbevölkerung. (17) Fehlt in A, B und M. (18) In M: „Mansus“ (textlich belegt).
لها، ولا يزوِّجُ حتَّى (٨) يأتِىَ السُّلطانُ؛ لأنَّه ليس من عَصَبَتِها (٩)، ولا يَعْقِلُ عنها، ولا يَرِثُها، فأشْبَه الأجنبىَّ. وقال فى رِوايةٍ أُخْرَى (١٠)، فى امْرأةٍ أسْلَمتْ على يدِ (١١) رَجُلٌ: يزوِّجُها هو. وهو قولُ إسحاق. ورُوِىَ عن ابن سِيرِينَ (١٢) أنَّه لا يَفْعَلُ ذلك حتى يأتِىَ السُّلْطان. وعن الحسنِ أنَّه كان لا يَرَى بأسًا أن يُزَوِّجَها نَفْسَه. [وذلك لما] (١٣) رَوَى أبو داودَ (١٤)، بإسْنادِه عن تَمِيمٍ الدّارِىِّ أنَّه قال: يا رسولَ اللَّهِ، ما السُّنَّةُ فى الرَّجُلِ يُسْلِمُ على يَدِ الرَّجُلِ من المسلمينَ؟ قال: "هُوَ أوْلَى النَّاس بمَحْيَاهُ ومَمَاتِهِ". إِلَّا أَنَّ هذا الحديثَ ضَعّفَه أحمدُ، وقال: رَاوِيه (١٥) عبدُ العزيزِ -يعنى ابْنَ عُمَرَ بن عبد العزيرِ- وليس هو من أهلِ الحِفْظِ والإِتْقانِ.
فصل: فإن يُوجَدْ للمرأةِ وَلِىُّ ولا ذو سلطانٍ، فعن أحمدَ ما يَدُلُّ على أنَّه يُزَوِّجُها رَجُلٌ عَدْلٌ بإذْنِها، فإنَّه قال فى دُهْقانِ (١٦) قَرْيةٍ: يُزَوِّجُ من لا (١٧) وَلِىّ لها إذا احْتاطَ لها فى الكُفْءِ والمَهْرِ، إذا لم يكُنْ فى الرُّسْتاقِ قاضٍ. قال ابنُ عَقِيل: أخَذَ قومٌ من أصْحابِنا من هذه الرِّوايةٍ، أَنَّ النِّكاحَ لا يَقِفُ على وَلِىٍّ. قال: وقال القاضى: نُصوصُ (١٨) أحمدَ تَمْنعُ من ذلك. والصحيحُ أن هذا القولَ مُخْتَصٌّ بحالِ عَدَمِ الوَلِىِّ والسلطانِ؛ لأنَّه شَرَطَ أن لا يكونَ فى الرُّسْتاقِ قاضٍ. ووَجْهُ ذلك أَنَّ اشْتِراطَ الوَلِىِّ ههُنا يَمْنَعُ النِّكاحَ
(٨) سقط من: م.(٩) فى م: "عصباتها".(١٠) فى الأصل: "حرب".(١١) فى ب: "يدى".(١٢) فى م: "مسعود".(١٣) فى م: "ولما".(١٤) تقدم تخريجه فى صفحة ٢٥٤.(١٥) فى أ، ب، م: "رواية".(١٦) الدهقان: زعيم فلاحى المجم.(١٧) سقط من: أ، ب، م.(١٨) فى م: "منصوص".