ShamelaTranslate
Suche
Anmelden
ShamelaTranslate

© 2026 ShamelaTranslate. Wissenschaftliches Open-Access-Projekt.

Über unsKontaktSpendenImpressumDatenschutzNutzungsbedingungenWiderrufsbelehrungVerträge hier kündigen
Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 9 · Seite 371010 - Rechtsproblem: Er sagte: (Was ein Viertel und ein Sechstel, oder ein Viertel und ein Drittel, oder ein Viertel und zwei Drittel enthält, hat als Basis die zwölf; sie erhöht sich durch 'Awl auf dreizehn, fünfzehn und siebzehn und geht nicht darüber hinaus.)

Übersetzung · DE

Sie ist gestorben und hat kein Kind hinterlassen. Wie viel Erbe steht mir von ihr zu? Er sagte: Dir steht die Hälfte zu. Wen hat sie hinterlassen? Er sagte: Sie hinterließ ihre Mutter, ihre zwei Schwestern väterlicherseits, ihre zwei Schwestern mütterlicherseits und mich. Er sagte: Dir stehen drei Anteile von zehn zu. Der Mann ging hinaus und sagte: Wundert ihr euch nicht über euren Richter? Er sagt: Mir steht die Hälfte zu. Doch bei Gott, er gab mir weder die Hälfte noch ein Drittel. Da sagte Shuraih zu ihm: Du betrachtest mich als einen ungerechten Richter, während ich dich für einen ruchlosen Mann halte, der den Vorfall verschweigt und das Schändliche verbreitet. Wann immer sich eine Rechtsfrage auf neun oder zehn erhöht, kann der Verstorbene nur eine Frau sein, da in diesem Fall zwingend ein Ehemann vorhanden sein muss. Es ist nicht möglich, dass sich eine Rechtsfrage weiter als dies erhöht, und es ist nicht möglich, dass sich mehr Pflichtanteile als diese versammeln. Die Methode zur Berechnung beim 'Awl besteht darin, die Pflichtanteile vom Ursprung der Rechtsfrage zu nehmen und sie zusammenzuzählen; das Ergebnis ist die Summe der Anteile, bei der man stehen bleibt. So sagen wir bei einem Ehemann, einer Mutter und sechs verschiedenen Schwestern: Für den Ehemann die Hälfte (drei), für die Mutter das Sechstel (ein Anteil), für die beiden Schwestern die zwei Drittel (vier) und für die beiden Halbgeschwister mütterlicherseits das Drittel (zwei Anteile); es ergibt insgesamt zehn.

1010 - Rechtsfrage; er sagte: "Und was einen Viertel und einen Sechstel, oder einen Viertel und einen Drittel, oder einen Viertel und zwei Drittel enthält, deren Ursprung ist zwölf, und sie erhöht sich (ta'ul) auf dreizehn, auf fünfzehn und auf siebzehn, und sie erhöht sich nicht darüber hinaus."

Der Ursprung ist nur deshalb zwölf, weil der Nenner des Viertels vier ist und der Nenner des Drittels drei, und es gibt keine Übereinstimmung (wafq) zwischen ihnen. Wenn man also einen der beiden mit dem anderen multipliziert, ergibt dies zwölf. Wenn zum Viertel ein Sechstel hinzukommt, besteht zwischen der sechs und der vier eine Übereinstimmung; wenn man also den einen Nenner oder dessen Teil mit dem anderen multipliziert, ergibt sich zwölf. In diesem Ursprung muss zwingend einer der beiden Ehepartner vorhanden sein, da zwingend ein Viertel enthalten sein muss, und dies ist kein Pflichtteil für jemand anderen als sie beide. Beispiele hierfür: Ein Ehemann, zwei Elternteile und fünf Söhne; für den Ehemann der Viertel (drei) und für die beiden Elternteile die beiden Sechstel; es bleiben fünf, für jeden Sohn ein Anteil. Ein Ehemann, zwei Töchter und eine Schwester oder eine 'Asaba. Eine Frau und zwei Schwestern väterlicher- und mütterlicherseits oder...

Anmerkungen

(3) In A ausgelassen. (4) In M ausgelassen. In A: "nicht". (1) In M: "und dreißig" (ein Fehler).

Arabisch (Quelle)

ماتَتْ، ولم تَتْرُكْ ولدًا، فكم لي من مِيرَاثِها؟ قال: لك النِّصْفُ، فمَن خَلَّفَتْ؟ قال: خَلَّفَتْ أُمَّها وأُخْتَيْهَا من أبِيها وأُخْتَيْها مِنْ أُمِّها وأَنا. قال: لك ثَلَاثَةُ أَسْهُمٍ مِنْ عَشَرَةٍ. فخَرجَ الرَّجُلُ فقالَ: أَلا تَعْجَبُونَ مِنْ قاضِيكم؟ قال: لِىَ النِّصْفُ. فواللهِ ما أعْطَانِى نِصْفًا ولا ثُلُثًا. فقال له شُرَيْح: ألا (٣) إنَّك تَرَانِى قاضِيًا ظالمًا، وأنا أراكَ رجلًا فاجِرًا، تَكْتُمُ القِصَّةَ وتُذِيعُ الفَاحِشَةَ. ومتى عالَتِ المسألةُ إلى تسعةٍ أو إلى عَشَرَةٍ، لم يكُنِ الميِّتُ إلَّا (٤) امرأةً؛ لِأَنَّها لا بدَّ فيها من زوجٍ، ولا يُمْكِنُ أنْ تَعُولَ المسألةُ إلى أكثرَ مِنْ هذا، ولا يُمْكِنُ أَنْ يَجْتَمِعَ فُرُوضٌ أكثرُ من هذا. وطريقُ العَمَلِ في العَوْلِ، أَنْ تَأْخُذَ الفُروضَ من أَصْلِ المسْأَلَةِ، وتَضُمَّ بَعْضَها إلى بعضٍ، فما بَلَغَتِ السِّهامُ فإليه يُنْتَهَى، فنقولُ في زَوْجٍ وَأُمٍّ وسِتِّ أَخَواتٍ مُفْتَرِقَاتٍ: للزَّوْجِ النِّصْفُ ثَلَاثةٌ، وللأُمِّ السُّدُسُ سَهْمٌ، وللأُخْتَيْنِ الثُّلُثَانِ أَرْبَعَةٌ ولِلْأُخْتَيْنِ مِنَ الأُمِّ الثُّلُثُ سَهْمَانِ، صارَتْ عَشَرَةً.

١٠١٠ - مسألة؛ قال: (وَمَا فِيه رُبْعٌ وَسُدُسٌ، أَوْ رُبْعٌ وَثُلُثٌ، أوْ رُبْعٌ وَثُلُثَانِ، فَأَصْلُهَا مِن اثْنَىْ عَشَرَ، وَتَعُولُ إلَى ثَلَاثَةَ عَشَرَ، وَإِلَى خَمْسَةَ عَشَرَ، وَإِلَى سَبْعَةَ عَشَرَ، ولا تَعُولُ إِلَى أكْثرَ مِنْ ذلِكَ)

إنَّمَا كَانَ أصلُها منِ اثْنَىْ عَشَرَ؛ لأنَّ مَخْرَجَ الرُّبْعِ أَرْبَعَةٌ، ومَخْرَجَ الثُّلُثِ ثلاثةٌ، وَلَا وَفْقَ بينهما، فإذا ضَرَبْتَ أحدَهما في الآخَرِ، كان اثْنَىْ عَشَرَ، فإن كان مع الرُّبْع سُدُسٌ فَبَيْنَ السِّتَّةِ والْأَرْبَعَةِ مُوَافَقَةٌ، فإذَا ضَرَبْتَ وَفْقَ أحدِهما فِي الآخَرِ صارَ اثْنَىْ عَشَرَ، ولا بدَّ في هذا الأصلِ من أحدِ الزَّوْجَيْنِ، لأنَّه لا بُدَّ فيها من رُبْع، ولا يكونُ فَرْضًا لغيرِهما. وأَمْثِلَةُ ذَلِكَ؛ زَوْجٌ وأَبَوَانِ وخَمْسَةُ بَنِينَ، للزَّوْجِ الرُّبْعُ ثَلَاثَةٌ وللأبَوَيْنِ (١) السُّدُسانِ، يَبْقَى خَمْسَةٌ لِكُلِّ ابْنٍ سَهْمٌ. زَوْجٌ وابنتانِ وَأُخْتٌ أو عَصَبَةٌ. امْرَأَةٌ وأُخْتَانِ لِلْأَبَوَيْنَ أوْ

Anmerkungen

(٣) سقط من: أ.(٤) سقط من: م. وفى ا: "لا".(١) في م: "وثلاثون" خطأ.

ZurückBand 9 · Seite 37Weiter
Zurück9·37Weiter