Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 1113 - Rechtsproblem: Er sagte: „Ein Ungläubiger darf unter keinen Umständen eine Muslimin verheiraten, und ein Muslim darf keine Ungläubige verheiraten, es sei denn, der Muslim ist ein Herrscher (Sultan) oder der Eigentümer einer Sklavin.“ · ShamelaTranslate