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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 9 · Seite 388

Übersetzung · DE

eurer Gebete nicht, noch werden eure Frauen an andere als ebenbürtige Männer verheiratet. Gott hat euch durch Muhammad - Friede und Segen Gottes seien auf ihm - uns gegenüber bevorzugt und ihn unter euch gesandt (7). Zudem ist die Heirat bei Fehlen der Ebenbürtigkeit eine Verfügungsgewalt über das Recht derjenigen, die nachfolgend als Vormünder auftreten, ohne deren Erlaubnis, daher ist sie nicht gültig, so als ob er sie ohne ihre eigene Zustimmung verheiratet hätte. Es ist überliefert, dass der Prophet - Friede und Segen Gottes seien auf ihm - sagte: "Verheiratet die Frauen nicht, außer mit ihresgleichen, und verheiratet sie (8) nicht (9) außer durch die Vormünder." Dies wurde von al-Daraqutni überliefert (10), wenngleich Ibn 'Abd al-Barr sagte: Dies ist schwach, es hat keine Grundlage, und mit dergleichen wird nicht argumentiert. Die zweite Überlieferung von Ahmad besagt, dass sie keine Bedingung für die Ehe ist. Dies ist die Ansicht der meisten Gelehrten. Ähnliches wurde von 'Umar, Ibn Mas'ud, 'Umar ibn 'Abd al-'Aziz, 'Ubayd ibn 'Umayr, Hammad ibn Abi Sulayman, Ibn Sirin, Ibn 'Awn, Malik, al-Shafi'i und den Anhängern der Lehrmeinung (Ahl al-Ra'y) überliefert; dies aufgrund des Wortes Gottes: "Der Vornehmste von euch bei Gott ist der Gottesfürchtigste unter euch." (Sura al-Hujurat 13). 'A'ischa, möge Gott mit ihr zufrieden sein, sagte: Abu Hudhayfa ibn 'Utba ibn Rabi'a adoptierte Salim und verheiratete ihn mit der Tochter seines Bruders, Hind bint al-Walid ibn 'Utba, obwohl er der Klient einer Frau von den Ansar war. Dies wurde von al-Bukhari hervorgebracht (12). Der Prophet - Friede und Segen Gottes seien auf ihm - befahl Fatima bint Qays, Usama ibn Zayd, seinen Klienten, zu heiraten, worauf sie ihn auf seinen Befehl hin heiratete. Dies ist übereinstimmend überliefert (13). Und er verheiratete seinen Vater Zayd ibn Haritha mit der Tochter seiner Tante.

Anmerkungen

(7) Von al-Bayhaqi gekürzt hervorgebracht in: "Bab i'tibar al-nasab fi al-kafa'a" (Kapitel über die Berücksichtigung der Abstammung bei der Ebenbürtigkeit), aus dem "Kitab al-Nikah". Al-Sunan al-Kubra 7/134. (8) In A, B, M: "tazawwaju-hunna". (9) In A, B, M: Ergänzung "min". (10) In: "Bab al-Mahr" (Kapitel über die Morgengabe), aus dem "Kitab al-Nikah". Sunan al-Daraqutni 3/245. Ebenso von al-Bayhaqi überliefert in: "Bab i'tibar al-kafa'a" (Kapitel über die Berücksichtigung der Ebenbürtigkeit), aus dem "Kitab al-Nikah". Al-Sunan al-Kubra 7/133. (11) Sura al-Hujurat 13. (12) In: "Bab al-Akfa' fi al-Din" (Kapitel über die Ebenbürtigen in der Religion), aus dem "Kitab al-Nikah". Sahih al-Bukhari 7/9. Ebenso von Abu Dawud hervorgebracht in: "Bab man harrama bihi" (Kapitel über denjenigen, mit dem geheiratet wurde), aus dem "Kitab al-Nikah". Sunan Abi Dawud 1/475. Und von al-Nasa'i in: "Bab tazawwuj al-mawla al-'arabiyya" (Kapitel über die Heirat eines Klienten mit einer Araberin), aus dem "Kitab al-Nikah". Al-Mujtaba 6/53. Und von Imam Malik in: "Bab ma ja'a fi al-rada'a ba'd al-kibar" (Kapitel darüber, was über das Stillen nach dem Erwachsenenalter berichtet wurde), aus dem "Kitab al-Rada'". Al-Muwatta 2/605. (13) Kommt nicht in Sahih al-Bukhari vor. Siehe: Irwa' al-Ghalil 6/264. Seine Takhrij (Quellenherleitung) wurde bereits auf 6/307 dargelegt. Hinzu kommt: Von Muslim hervorgebracht in: "Bab al-mutallaqa thalathan la nafaqata laha" (Kapitel über die dreifach Geschiedene, für die es keinen Unterhalt gibt), aus dem "Kitab al-Talaq". Sahih Muslim 2/1114-1120. Und von al-Nasa'i in: "Bab tazawwuj al-mawla al-'arabiyya" und "Bab khutbat al-rajul idha taraka al-khatib aw udhina lahu" (Kapitel über die Heirat eines Klienten mit einer Araberin und das Kapitel über die Verlobung durch einen Mann, wenn der Verlobte abgelassen hat oder ihm erlaubt wurde), aus dem "Kitab al-Nikah". Al-Mujtaba 6/52, 61. Und von al-Darimi in: "Bab al-nahy 'an khutbat al-rajul 'ala khutbat akhihi" (Kapitel über das Verbot, sich um eine Frau zu bewerben, um die der Bruder wirbt), aus dem "Kitab al-Nikah". Sunan al-Darimi 2/135, 136. Und Imam Ahmad in: Al-Musnad 6/373, 411, 412, 413, 416, 417.

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