ShamelaTranslate
Suche
Anmelden
ShamelaTranslate

© 2026 ShamelaTranslate. Wissenschaftliches Open-Access-Projekt.

Über unsKontaktSpendenImpressumDatenschutzNutzungsbedingungenWiderrufsbelehrungVerträge hier kündigen
Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 9 · Seite 393Abschnitt

Übersetzung · DE

Abbas sagte: Die Quraisch sind untereinander ebenbürtig." Die zweite Überlieferung von Ahmad besagt, dass die Araber untereinander ebenbürtig sind und die Nicht-Araber (Ajam) untereinander ebenbürtig sind. Dies, weil der Prophet, Friede und Segen Gottes seien auf ihm, seine zwei Töchter mit Uthman verheiratete, Abu al-As ibn al-Rabi mit Zaynab verheiratete, und beide aus den Banu Abd Shams stammten. Ali verheiratete seine Tochter Umm Kulthum mit Umar. Abd Allah ibn Amr ibn Uthman heiratete Fatima bint al-Husayn ibn Ali. Mus'ab ibn al-Zubayr heiratete deren Schwester Sukayna, und sie wurde auch von Abd Allah ibn Uthman ibn Hakim ibn Hizam geheiratet. Miqdad ibn al-Aswad heiratete Duba'a, die Tochter von Zubayr ibn Abd al-Muttalib, die Cousine des Gesandten Gottes, Friede und Segen Gottes seien auf ihm. Abu Bakr verheiratete seine Schwester Umm Farwa mit al-Ash'ath ibn Qays, und beide waren Kindi-Stämmige. Usama ibn Zayd heiratete Fatima bint Qays, die zu den Quraisch gehörte. Dies gilt, weil die Nicht-Araber und die Klienten (Mawali) untereinander ebenbürtig sind, auch wenn sie sich im Rang unterscheiden und einige edler sind als andere; ebenso verhält es sich bei den Arabern.

Abschnitt: Was die Freiheit (Hurriya) betrifft, so ist die richtige Ansicht, dass sie eine Bedingung für die Ebenbürtigkeit ist. Daher ist ein Sklave einer freien Frau nicht ebenbürtig, weil der Prophet, Friede und Segen Gottes seien auf ihm, Barira die Wahl ließ, als sie freigelassen wurde, während sie mit einem Sklaven verheiratet war. Wenn also das Wahlrecht durch die nachträgliche Freiheit (19) begründet ist, so gilt dies für die gleichzeitige Freiheit umso mehr. Zudem ist der Mangel durch den Status als Sklave groß und dessen Schaden offenkundig; er ist durch die Rechte seines Herrn von seiner Ehefrau abgelenkt, zahlt nicht den Unterhalt der Begüterten und sorgt nicht für seine Kinder. Er ist in Bezug auf seine eigene Person wie ein Nicht-Existenter. Dies verhindert jedoch nicht die Gültigkeit der Ehe, denn der Prophet, Friede und Segen Gottes seien auf ihm, sagte zu Barira: "Wenn du doch zu ihm zurückkehrst." Sie sagte: "O Gesandter Gottes, befiehlst du es mir?" Er sagte: "Ich bin nur ein Vermittler." Sie sagte: "Dann habe ich kein Bedürfnis nach ihm." Dies wurde von al-Bukhari überliefert (22). Dass sie zu ihm zurückkehrt, wäre ein Beginn der Ehe, denn diese ist bereits...

Anmerkungen

(18) In der Vorlage: "Amr". Und Abd Allah ibn Amr ibn Uthman ist derjenige, der aufgrund seiner Schönheit "al-Mutarrif" genannt wird. Tahdhib al-Tahdhib 5/338. (19) In M: "al-Zahiriya". (20) In der Vorlage eine Hinzufügung: "min". (21) In M: "li-anna". (22) In: Kapitel über die Fürsprache des Propheten, Friede und Segen Gottes seien auf ihm, für den Ehemann von Barira, aus dem Buch der Scheidung (Talaq). Sahih al-Bukhari 7/62. Ebenso überliefert von al-Nasa'i, in: Kapitel über die Fürsprache des Herrschers für die Streitparteien vor der Urteilsfindung, aus dem Buch der Richter (Qudah). al-Mujtaba 8/215. Und Ibn Maja, in: Kapitel über das Wahlrecht der Sklavin, wenn sie freigelassen wird, aus dem Buch der Scheidung. Sunan Ibn Maja 1/671. Und al-Darimi, in: Kapitel =

ZurückBand 9 · Seite 393Weiter
Zurück9·393Weiter