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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 9 · Seite 394Abschnitt

Übersetzung · DE

Ihre Ehe wurde durch ihre eigene Wahl aufgelöst, und der Prophet, Friede und Segen Gottes seien auf ihm, legte nicht bei ihr ein gutes Wort ein, damit sie einen Sklaven heiratet, außer wenn die Ehe gültig ist.

Abschnitt: Was den Wohlstand (Yasar) betrifft, so gibt es dazu zwei Überlieferungen. Die erste besagt, dass er eine Bedingung für die Ebenbürtigkeit ist, aufgrund der Aussage des Propheten, Friede und Segen Gottes seien auf ihm: "Der Vorrang (Hasab) ist das Vermögen" (23). Er sagte auch: "Wahrlich, der Vorrang der Menschen untereinander in dieser Welt ist dieses Vermögen" (24). Und er sagte zu Fatima bint Qays, als sie ihn darüber informierte, dass Mu'awiya um ihre Hand angehalten hatte: "Was Mu'awiya betrifft, so ist er ein armer Mann (Su'luk), der keinen Besitz hat" (25). Dies gilt auch deshalb, weil die wohlhabende Frau durch die Mittellosigkeit ihres Ehemannes Schaden erleidet, da er ihren Unterhalt und den Lebensunterhalt ihrer Kinder nicht sicherstellen kann; aus diesem Grund steht ihr das Recht auf Auflösung der Ehe zu, wenn er den Unterhalt verweigert. Dies gilt also ebenso, wenn die Mittellosigkeit bereits von Anfang an bestand. Zudem wird dies im gesellschaftlichen Brauch als Mangel angesehen, bei dem sie sich unterscheiden (26), genauso wie bei ihrer Abstammung, und dies sogar in noch stärkerem Maße. Nubayh ibn al-Hajjaj al-Sahmi sagte (27):

Sie beide verlangten von mir die Scheidung, als sie sahen, dass Mein Besitz gering war; ihr kamt mit etwas Unerhörbarem (28).

Es ist, als ob derjenige, der Abstammung besitzt, geliebt wird, Und wer verarmt, der lebt ein Leben voller Not (29).

Anmerkungen

= über das Wahlrecht der Sklavin, die unter einem Sklaven steht und dann freigelassen wird, aus dem Buch der Scheidung. Sunan al-Darimi 2/170. Und Imam Ahmad, im: Musnad 1/215, 281, 361. (23) Überliefert von al-Tirmidhi, in: Kapitel über die Erläuterung der Sure al-Hujurat, aus den Kapiteln der Exegese. 'Aridat al-Ahwadhi 12/158. Ibn Maja, in: Kapitel über die Frömmigkeit und Gottesfurcht, aus dem Buch der Askese (Zuhd). Sunan Ibn Maja 2/1410. Und Imam Ahmad, im: Musnad 5/10. (24) Überliefert von al-Nasa'i, in: Kapitel über den Vorrang (Hasab), aus dem Buch der Ehe. al-Mujtaba 6/53. Al-Hakim, in: Kapitel über die Wahl für eure Nachkommen, heiratet die Ebenbürtigen..., aus dem Buch der Ehe. al-Mustadrak 2/163. Und Imam Ahmad, im: Musnad 5/353, 361. (25) Dessen Überlieferung wurde bereits auf Seite 388 angeführt. (26) In M: "wa-yatafadalun" (und sie unterscheiden sich). (27) Nubayh ibn al-Hajjaj al-Sahmi; Ibn Khallikan erwähnte ihn unter Berufung auf das Buch Jamharat al-Nasab von Ibn al-Kalbi und sagte: Munabbih und Nubayh, die Söhne von al-Hajjaj ibn 'Amir ibn Hudhayfa ibn Sa'd ibn Sahm al-Qurashi, waren in der vorislamischen Zeit die Herren der Banu Sahm. Sie wurden am Tag von Badr als Ungläubige getötet und gehörten zu denjenigen, die Speisungen (al-Mut'imin) ausrichteten. Wafayat al-A'yan 6/329. (28) Der Vers fehlt in: der Vorlage. (29) In A, B, M: "nasab yuḥabbab".

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