Daher ist es eine der Bedingungen (30) für die Ebenbürtigkeit, so wie die Abstammung. Die zweite Überlieferung besagt, dass er keine Bedingung ist, denn Armut ist eine Ehre in der Religion. Der Prophet, Friede und Segen Gottes seien auf ihm, sagte: "O Gott, lass mich als Bedürftigen leben und lass mich als Bedürftigen sterben" (31). Dies ist keine zwingende Voraussetzung, daher ähnelt es der Gesundheit im Gegensatz zur Krankheit. Der Wohlstand, der hierbei in Betracht gezogen wird, ist derjenige, der ihn dazu befähigt, den Unterhalt für sie zu leisten, wie es ihr zusteht, und ihm ermöglicht, ihre Morgengabe zu entrichten.
Abschnitt: Was das Gewerbe (Sina'a) betrifft, so gibt es auch dazu zwei Überlieferungen. Die erste besagt, dass es eine Bedingung ist. Wer also ein gering geschätztes Gewerbe ausübt, wie ein Weber, ein Schröpfer, ein Wächter, ein Straßenreiniger, ein Gerber, ein Verwalter, ein Badewärter oder ein Müllsammler, der ist für [die Töchter derjenigen], die über vornehme Würde verfügen (32), oder für diejenigen, die angesehene Gewerbe ausüben, wie den Handel oder das Bauwesen, nicht ebenbürtig; denn dies ist ein Mangel nach dem gesellschaftlichen Brauch, weshalb es dem Mangel in der Abstammung gleicht. Es ist in einem Hadith (33) überliefert: "Die Araber sind untereinander ebenbürtig, außer einem Weber oder einem Schröpfer" (34). Es wurde zu Ahmad, Gott habe Erbarmen mit ihm, gesagt: "Wie kannst du danach handeln, wo du ihn doch als schwach einstufst?" Er sagte: "Das Handeln erfolgt danach." Er meinte damit, dass er in Übereinstimmung mit den Sitten der Leute überliefert wurde. Es wurde auch überliefert, dass dies kein Mangel sei, und Ähnliches wird auch von Abu Hanifa berichtet, denn dies ist kein Mangel in der Religion und auch keine zwingende Bedingung, womit es der Schwäche oder der Krankheit gleicht. Manche von ihnen sagten (35):
Wahrlich, die Gottesfurcht ist die wahre Ehre und Großzügigkeit, Doch deine Liebe zum Diesseits ist Schande und Krankheit.
Und es liegt auf einem gottesfürchtigen Diener kein Makel, Wenn er die Gottesfurcht wahrt, auch wenn er webt oder schröpft.
Was die Unversehrtheit von Makeln betrifft, so gehört diese nicht zu den Bedingungen der Ebenbürtigkeit, denn es besteht kein Dissens darüber, dass die Ehe nicht durch deren Fehlen ungültig wird. Allerdings begründet sie ein Wahlrecht für die Frau, jedoch nicht für die Vormünder; denn der Schaden daraus betrifft nur sie.
(30) In der Vorlage: "shart" (Bedingung). (31) Dessen Überlieferung wurde bereits auf Seite 307 angeführt. (32) In B: "li-dhawi" (für diejenigen, die... besitzen). (33) In M: "al-hadith". (34) Überliefert von al-Bayhaqi, in: Kapitel über die Berücksichtigung des Gewerbes bei der Ebenbürtigkeit, aus dem Buch der Ehe. al-Sunan al-Kubra 7/135. (35) Die beiden Verse stammen von Abu al-'Atahiya und sind nicht in seinem Diwan enthalten. Siehe: Abu al-'Atahiya, Ash'aruhu wa-akhbaruhu 348, 349.
فكان من شُروطِ (٣٠) الكفاءة، كالنَّسَبِ. والرِّواية الثانية، ليس بشرطٍ؛ لأنَّ الفَقْرَ شَرَفٌ فى الدِّين، وقد قال النبىُّ -صلى اللَّه عليه وسلم-: "اللَّهُمَّ أحْيِنِى مِسكِينًا، وأَمِتْنِى مسكينًا" (٣١). وليس هو أمرًا لازِمًا، فأشْبَهَ العافِيةَ من المَرَضِ، واليَسارُ المُعْتَبرُ ما يَقْدِرُ به على الإنفاقِ عليها، حسبَ ما يَجِبُ لها، ويُمْكِنُه أدَاءُ مَهْرِها.
فصل: فأمَّا الصِّناعةُ، ففيها رِوايتان أيضًا؛ إحْداهما، أنَّها شَرْطٌ، فمَن كان من أهلِ الصنائعِ الدَّنِيئةِ، كالحائكِ، والحَجَّام، والحارس، والكَسَّاحِ، والدَّبَّاغِ، والقَيِّمِ، والحمَّامِىِّ، والزَّبَّالِ، فليس بكُفْءٍ [لبناتِ ذوِى] (٣٢) المُرُوءاتِ، أو أصحابِ الصَّنائعِ الجَلِيلةِ، كالتِّجارة، والبِنايةِ؛ لأنَّ ذلك نَقْصٌ فى عُرفِ الناس، فأشْبَهَ نَقْصَ النَّسَبِ، وقد جاء فى حَدِيثٍ (٣٣): "العَرَبُ بَعْضُهُمْ لِبَعْضٍ أكْفَاءٌ، إلَّا حَائِكًا، أو حَجّامًا" (٣٤). قيل لأحمدَ، رَحِمَه اللَّه: كيف تأْخُذُ به وأنتَ تُضَعِّفُه؟ قال: العَمَلُ عليه. يعنى أنَّه وَرَدَ مُوافِقًا لأهلِ العُرْفِ. ورُوِىَ أن ذلك ليس بنَقْصٍ، ويُرْوَى نحوُ ذلك عن أبى حنيفةَ؛ لأنَّ ذلك ليس بنَقْصٍ فى الدِّينِ، ولا هو لازمٌ، فأشْبَهَ الضَّعْفَ والمَرَضَ، قال بعضُهم (٣٥):
ألَا إنَّما التَّقْوَى هى العِزُّ والكَرَمْ ... وحُبُّكَ للدُّنيا هو الذُّلُّ والسَّقَمْ
ولَيْسَ على عَبْدٍ تقِىٍّ نَقِيصَةٌ ... إذا حَقّقَ التَّقوَى وإن حَاك أو حَجَمْ
وأما السَّلامةُ من العُيوبِ، فليس من شُروطِ الكَفاءةِ، فإنه لا خِلافَ فى أنَّه لا يَبْطُلُ النِّكاحُ بعَدَمِها، ولكنَّها تُثْبِتُ الخِيارَ للمَرأةِ دُونَ الأوْلِيَاءِ؛ لأنَّ ضَرَرَه مُخْتَصٌّ بها.
(٣٠) فى الأصل: "شرط".(٣١) تقدم تخريجه فى صفحة ٣٠٧.(٣٢) فى ب: "لذوى".(٣٣) فى م: "الحديث".(٣٤) أخرجه البيهقى، فى: باب اعتبار الصنعة فى الكفاءة، من كتاب النكاح. السنن الكبرى ٧/ ١٣٥.(٣٥) البيتان لأبى العتاهية، وما فى ديوانه. انظر: أبو العتاهية أشعاره وأخباره ٣٤٨، ٣٤٩.