Und ihrem Vormund steht es zu, sie an der Heirat mit einem Aussätzigen, einem Leprakranken oder einem Geisteskranken zu hindern. Was darüber hinausgeht, gilt nicht als maßgeblich (36) bei der Ebenbürtigkeit.
Abschnitt: Wer den Islam annimmt oder aus der Sklaverei freigelassen wird, ist ebenbürtig für jemanden, dessen beide Elternteile Muslime und freie Menschen sind. Abu Hanifa sagte: "Er ist nicht ebenbürtig." Dies ist jedoch nicht korrekt, denn die Mehrheit der Gefährten, Gott habe Wohlgefallen an ihnen, trat zum Islam über, und sie waren die Besten der Gemeinschaft. Es ist daher nicht zulässig zu behaupten, dass sie den Nachfolgern (Tabi'un) gegenüber nicht ebenbürtig seien.
Abschnitt: Was das Kind eines Ehebruchs betrifft, so ist es möglich, dass es nicht als ebenbürtig für eine Person mit angesehener Abstammung gilt. Ahmad, Gott habe Erbarmen mit ihm, wurde darauf angesprochen, dass es heiratet und geheiratet wird? Er schien dies nicht zu bejahen. Dies liegt daran, dass die Frau wegen ihm Schande erfährt, ebenso wie ihre Vormünder (37), und sich dies auf ihre Nachkommen überträgt. Dass er für eine Araberin nicht ebenbürtig ist, daran besteht kein Zweifel, da er einen niedrigeren Status hat als ein freigelassener Sklave (Mawla).
Abschnitt: Die Freigelassenen sind untereinander ebenbürtig, ebenso wie die Nicht-Araber ('Ajam). Ahmad, Gott habe Erbarmen mit ihm, sagte über einen Mann aus den Banu Hashim, der eine freigelassene Sklavin hatte: "Er verheiratet sie mit dem Chorasaner." Das Wort des Propheten, Friede und Segen Gottes seien auf ihm: "Die Freigelassenen eines Volkes gehören zu ihnen selbst" (38), bezieht sich auf das Almosen (Sadaqa). Was die (39) Eheschließung angeht, so soll er heiraten. Der Qadi erwähnte eine Überlieferung von Ahmad, dass der Freigelassene eines Volkes ihnen ebenbürtig sei; aufgrund dieses Berichts und weil der Prophet, Friede und Segen Gottes seien auf ihm, Zayd und Usama mit zwei arabischen Frauen verheiratete (40), und weil die Freigelassenen der Banu Hashim ihnen im Ausschluss vom Almosen gleichgestellt sind, sodass sie ihnen auch in der Ebenbürtigkeit gleichgestellt sein müssten. Dies ist jedoch nicht korrekt, denn es würde bedeuten, dass die Freigelassenen den Arabern ebenbürtig wären. Wenn nämlich der Freigelassene seinem Herrn ebenbürtig wäre, wäre er auch demjenigen ebenbürtig, dem sein Herr ebenbürtig ist, womit die Berücksichtigung des Standes (Mansab) hinfällig würde. Ahmad sagte bereits: "Dieser Hadith bezieht sich auf das Almosen, nicht auf die Eheschließung." Aus diesem Grund sind sie ihnen weder im Anspruch auf das Fünftel (Khums), noch im Imamat, noch im Ansehen gleichgestellt. Was Zayd und Usama betrifft, so wurde mit ihrer Heirat...
(36) In der Vorlage: "yu'tabar" (wird berücksichtigt). (37) In A und M: "wa-waladayha" (und deren beide Kinder). (38) Dessen Überlieferung wurde bereits angeführt in: 4/110. (39) Fehlt in: M. (40) Dessen Überlieferung wurde bereits angeführt auf den Seiten 388, 389.
ولوَليِّها مَنْعُها من نِكاحِ المَجْذُوم والأبْرَصِ والمجنونِ، وما عدا هذا فليس بِمُعْتَبَرٍ (٣٦) فى الكفاءةِ.
فصل: مَن أسْلَمَ أو عَتَقَ من العَبِيد، فهو كُفْءٌ لمن له أبوانِ فى الإسلام والحُرِّيةِ. قال أبو حنيفةَ: ليس بكُفْءٍ. وليس بصحيحٍ، فإن الصَّحابةَ، رَضِىَ اللَّهُ عنهم، أكْثرُهُم أسْلَمُوا، وكانوا أفْضَلَ الأمَّةِ، فلا يجوزُ أن يُقالَ: إنهم غيرُ أكْفاءٍ للتَّابِعِينَ.
فصل: فأمَّا وَلَدُ الزِّنَى، فيَحتَمِلُ أن لا يكونَ كُفْؤًا لذاتِ نَسَبٍ؛ فإنَّ أحمدَ، رَحِمهُ اللَّه، ذُكِرَ له أنَّه يَنْكِحُ ويُنْكَحُ إليه؟ فكأنَّه لم يُجِبْ. وذلك لأنَّ المرأةَ تُعَيَّرُ به هى وأوْلياؤُها (٣٧)، ويَتَعَدَّى ذلك إلى وَلَدِها. وأمَّا كونُه ليس بكُفْءٍ لعَرَبِيَّةٍ، فلا إشْكالَ فيه؛ لأنَّه أدنى حالًا من المَوْلى.
فصل: والمَوالِى بعضُهم لبعضٍ أكفاءٌ، وكذلك العَجَمُ. قال أحمدُ، رَحِمَه اللَّهُ، فى رَجُلٍ من بنى هاشم له مَوْلاةٌ: يُزَوِّجُها الْخُرَاسانى، وقولُ النَّبِىِّ -صلى اللَّه عليه وسلم-: "مَوَالِى القَوْمِ مِنْ أنفُسِهِمْ" (٣٨). هو فى الصدقةِ، فأمَّا فى (٣٩) النِّكاحِ فلْيَنْكِح. وذَكَرَ القاضى روايةً عن أحمدَ، أن مَوْلَى القومِ يكافِئُهُم؛ لهذا الخبرِ، ولأنَّ النبىَّ -صلى اللَّه عليه وسلم- زَوّجَ زَيْدًا وأسامةَ عَرَبِيّتَيْنِ (٤٠)، ولأن مَوَالِىَ بنى هاشمٍ ساوُوهُم فى حِرْمانِ الصَّدقةِ، فيُسَاوُونَهُم فى الكفاءةِ. وليس هذا بصحيحٍ؛ فإنه يُوجِبُ أن يكونَ المَوالِى أكفاءَ للعَرَبِ، فإن المَوْلَى إذا كان كُفْءَ سَيِّده كان كفؤًا لمن يكافِئُه سَيِّدُه، فيَبْطُلُ اعتبارُ المَنْصبٍ، وقد قال أحمدُ: هذا الحديثُ فى الصَّدَقَةِ، لا فى النِّكاحِ. ولهذا لا يُساوُونَهُم فى اسْتِحقاقِ الخُمْسِ، ولا فى الإمامةِ، ولا فى الشَّرَفِ. وأما زيدٌ وأسامةُ، فقد اسْتُدِلَّ بِنكاحِهِما
(٣٦) فى الأصل: "يعتبر".(٣٧) فى أ، م: "وولديها".(٣٨) تقدم تخريجه فى: ٤/ ١١٠.(٣٩) سقط من: م.(٤٠) تقدم تخريجه فى صفحتى ٣٨٨، ٣٨٩.