Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 1118 - Rechtsfrage: Er sagte: (Und wenn ein Mann seine jungfräuliche Tochter einem Ebenbürtigen verheiratet, so ist die Ehe gültig, auch wenn sie es ablehnt, ob sie volljährig oder minderjährig ist) · ShamelaTranslate