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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 9 · Seite 4051120 - Rechtsfrage: Er sagte: (Wenn die geschlechtsreife Jungfrau ihren Vater um Erlaubnis bittet, so ist dies gut)

Übersetzung · DE

(23), und niemand erhob Einspruch dagegen. Dies deutet auf ihre Übereinstimmung hinsichtlich der Gültigkeit ihrer Verheiratung vor Erreichen der Reife durch die Vormundschaft eines anderen als ihres Vaters hin. Und Gott weiß es am besten.

1120 – Rechtsfrage: Er sagte: (Und wenn ihr Vater die Jungfrau, die das heiratsfähige Alter erreicht hat, um Erlaubnis fragt, so ist dies gut.)

Wir kennen keinen Dissens bezüglich der Empfehlung, sie um Erlaubnis zu fragen, denn der Prophet (Gott segne ihn und gewähre ihm Frieden) hat dies angeordnet und eine Heirat ohne sie untersagt. Der geringste Grad dessen ist die Empfehlung, und weil darin eine Erfreuung ihres Herzens liegt und ein Ausweg aus dem Dissens. 'A'ischa sagte: Ich fragte den Gesandten Gottes (Gott segne ihn und gewähre ihm Frieden) über ein Mädchen, das von ihrer Familie verheiratet wird: Soll sie um ihre Meinung gefragt werden oder nicht? Da sagte der Gesandte Gottes (Gott segne ihn und gewähre ihm Frieden) zu ihr: „Ja, sie soll um ihre Meinung gefragt werden.“ Er sagte weiter: „Fragt die Frauen um ihre Erlaubnis in Bezug auf ihre Keuschheit (Abda'), denn die Jungfrau schämt sich, daher schweigt sie, und das ist ihre Erlaubnis.“ Beide sind sich darin einig (1). Es wurde von 'Ata' überliefert, der sagte: Der Prophet (Gott segne ihn und gewähre ihm Frieden) pflegte seine Töchter um Erlaubnis zu fragen, wenn er sie verheiratete. Er sagte: Er setzte sich in die Nähe des Vorhangs (Khidr) der umworbenen Frau und sagte: „Wahrlich, der und der erwähnt die und die.“ Wenn sie den Vorhang bewegte, verheiratete er sie nicht, und wenn sie schwieg, verheiratete er sie (2).

Abschnitt: Es ist empfohlen, die Frau um Erlaubnis zu fragen, wenn ihre Tochter verheiratet wird; aufgrund der Aussage des Propheten (Gott segne ihn und gewähre ihm Frieden): „Fragt die Frauen um ihre Erlaubnis in Bezug auf ihre Töchter“ (3). Und weil sie mit ihr an der Fürsorge für ihre Tochter und der Erlangung des Wohlergehens für sie beteiligt ist, aufgrund ihres Mitleids mit ihr. Zudem liegt in der Einholung ihrer Erlaubnis eine Erfreuung ihres Herzens (4) und ihre Zufriedenstellung, weshalb dies vorzugswürdiger ist.

Anmerkungen

(23) Angeführt von Abu Nu'aym in 'Dhikr Akhbar Asbahan' 2/273. (1) Beide überliefert von al-Bukhari im Kapitel: 'Die Heirat der Gezwungenen ist nicht zulässig' aus dem Buch des Zwangs. Sahih al-Bukhari 9/26, 27. Und von Muslim im Kapitel: 'Einholung der Erlaubnis der bereits verheirateten Frau bei der Heirat...' aus dem Buch der Ehe. Sahih Muslim 2/1037. Das erste wurde zudem von Imam Ahmad in 'al-Musnad' 6/165 überliefert. Das zweite von al-Nasa'i im Kapitel: 'Die Erlaubnis der Jungfrau' aus dem Buch der Ehe. al-Mujtaba 6/70. Und Imam Ahmad in 'al-Musnad' 6/45, 203. (2) Überliefert von Imam Ahmad in 'al-Musnad' 6/78 von 'A'ischa. Und von 'Abd al-Razzaq im Kapitel: 'Frauen in Bezug auf ihre Keuschheit um ihre Meinung fragen' aus dem Buch der Ehe. al-Musannaf 6/144, mit geringfügigen Abweichungen im Wortlaut, und von der Überlieferung des Ibn Abi Kathir mit seinem Wortlaut in 6/141. (3) Die Identifizierung der Quelle wurde bereits auf Seite 400 angegeben. (4) Im Original: "liqalbaha".

Arabisch (Quelle)

اللَّه (٢٣)، ولم يُنْكِرْه مُنْكِرٌ، فدَلَّ على اتِّفاقِهِم على صِحّةِ تَزْوِيجِها قبلَ بُلُوغِها بوِلايةِ غيرِ أبِيها. واللَّه أعلم.

١١٢٠ - مسألة؛ قال: (ولَوِ اسْتأذَنَ الْبِكْرَ الْبَالِغَةَ وَالِدُهَا، كَانَ حَسَنًا)

لا نعلمُ خلافًا فى اسْتِحبابِ اسْتِئْذانِها، فإنَّ النَّبِىَّ -صلى اللَّه عليه وسلم- قد أمَرَ به، ونَهَى عن النِّكاحِ بدُونِه، وأقَلُّ أحْوالِ ذلك الاسْتِحبابُ، ولأن فيه تَطْيِيبَ قَلْبِها، وخُرُوجًا من الخِلافِ. وقالت عائشةُ: سألْتُ رسولَ اللَّه -صلى اللَّه عليه وسلم- عن الجارِية ينْكِحُها أهْلُها، أتُسْتَأْمَرُ أم لا؟ فقال لها رسولُ اللَّه -صلى اللَّه عليه وسلم-: "نَعَمْ، تُسْتَأْمَرُ". وقال: "اسْتَأْمِرُوا النِّسَاءَ فِى أبْضَاعِهِنَّ؛ فَإِنَّ البِكْرَ تَسْتَحِى، فتَسْكُتُ، فَهُوَ إِذْنُها". مُتَّفَقٌ عليهما (١). ورُوِىَ عن عَطاءٍ، قال: كان النبىُّ -صلى اللَّه عليه وسلم- يَسْتَأْمِرُ بناتِه إذا أنْكَحَهُنَّ. قال: كان يَجْلِسُ عند خِدْرِ المَخْطُوبةِ، فيقولُ: "إنَّ فُلَانًا يَذكُرُ فُلَانَةَ". فإن حَرَّكَتِ الخِدْرَ لم يُزَوِّجْها، وإن سَكَتَتْ زَوّجَها (٢).

فصل: ويُسْتَحَبُّ اسْتِئذانُ المرأةِ فى تَزْويج ابْنَتِها؛ لقولِ النَّبِىِّ -صلى اللَّه عليه وسلم-: "آمِرُوا النِّسَاءَ فِى بَناتِهِنَّ" (٣). ولأنَّها تُشاركه فى النَّظَرِ لِابْنَتِها، وتَحْصِيلِ المصلحةِ لها، لِشَفَقَتِها عليها، وفى اسْتِئْذانِها تَطْيِيبُ قَلْبِها (٤)، وإرْضاءٌ لها فتكون أَوْلَى.

Anmerkungen

(٢٣) أورده أبو نعيم، فى ذكر أخبار أصبهان ٢/ ٢٧٣.(١) أخرجهما البخارى، فى: باب لا يجوز نكاح المكره، من كتاب الإكراه. صحيح البخارى ٩/ ٢٦، ٢٧. ومسلم، فى: باب استئذان الثيب فى النكاح. . .، من كتاب النكاح. صحيح مسلم ٢/ ١٠٣٧.كما أخرج الأول الإمام أحمد، فى: المسند ٦/ ١٦٥. والثانى النسائى، فى: باب إذن البكر، من كتاب النكاح. المجتبى ٦/ ٧٠. والإمام أحمد، فى: المسند ٦/ ٤٥، ٢٠٣.(٢) أخرجه الإمام أحمد، فى: المسند ٦/ ٧٨ عن عائشة. وعبد الرزاق، فى: باب استئمار النساء فى أبضاعهن، من كتاب النكاح. المصنف ٦/ ١٤٤. باختلاف يسير فى لفظه، ومن رواية ابن أبى كثير بلفظه فى ٦/ ١٤١.(٣) تقدم تخريجه فى صفحة ٤٠٠.(٤) فى الأصل: "لقلبها".

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