betreffend jemanden, der nicht der Vater ist. Al-Athram überlieferte von 'Adi al-Kindi vom Gesandten Gottes (Friede und Segen Gottes seien auf ihm), dass er sagte: „Die bereits verheiratete Frau (thayyib) äußert sich selbst, und bei der Jungfrau ist ihre Zustimmung ihr Schweigen.“ Die Berichte hierzu sind zahlreich. Dies ist so, weil die Scham eine Fessel für ihre Zunge ist, die sie daran hindert, die Erlaubnis auszusprechen, während sie sich bei der Ablehnung und Weigerung nicht schämt. Wenn sie also schweigt, überwiegt die Vermutung, dass dies aufgrund ihrer Zustimmung geschieht, weshalb dies als ausreichend erachtet wurde. Was sie [die Anhänger von al-Shafi'i] erwähnten, würde dazu führen, dass ihr Schweigen auch gegenüber dem Vater keine Erlaubnis wäre, da sie dessen Vorhandensein wie dessen Nichtvorhandensein behandelten. Dies wäre folglich ein vollkommener Widerspruch zum Propheten (Friede und Segen Gottes seien auf ihm), eine Verwerfung der eindeutigen und klaren Überlieferungen und ein Bruch des Konsenses der wohlgefälligen Gemeinschaft.
Abschnitt: Wenn sie ihre Erlaubnis ausspricht, so ist dies deutlicher und vollständiger in der Erlaubniserteilung als ihr Schweigen. Wenn sie weint oder lacht, so ist dies gleichbedeutend mit ihrem Schweigen. Abu Yusuf und Muhammad sagten: „Wenn sie weint, ist dies keine Erlaubnis, denn dies deutet auf Abneigung hin und ist kein Schweigen, daher fällt es nicht unter den allgemeinen Wortlaut des Hadith.“ Unsere Argumentation basiert auf dem, was Abu Bakr mit seiner Überlieferungskette von Abu Huraira überlieferte, der sagte: Der Gesandte Gottes (Friede und Segen Gottes seien auf ihm) sagte: „Die Waise wird um ihre Meinung gefragt; wenn sie weint oder schweigt, so ist das ihre Zustimmung, und wenn sie ablehnt, so gibt es keine Gültigkeit für sie.“ Dies ist so, weil sie, obwohl sie den Aufruf zur Erlaubnis hört, nicht mit einer Ablehnung spricht, weshalb dies eine Erlaubnis ihrerseits darstellt, gleich dem Schweigen oder dem Lachen. Das Weinen deutet auf übermäßige Scham hin, nicht auf Abneigung. Würde sie etwas ablehnen, würde sie es verweigern, denn sie schämt sich nicht,
(11) In der Originalausgabe und in M: "Samtuha". (12) Ibn Maja hat ihn in: Kapitel über das Fragen der Jungfrau und der bereits verheirateten Frau um ihre Meinung, aus dem Buch der Ehe (Kitab al-Nikah), in Sunan Ibn Maja 1/602 überliefert. Al-Baihaqi in: Kapitel über die Erlaubnis der Jungfrau durch Schweigen... aus dem Buch der Ehe (Kitab al-Nikah), in Al-Sunan al-Kubra 7/123. Und Imam Ahmad im Musnad 4/192. (13) In der Originalausgabe: "yaqtaḍī". (14) In A und B: "Samtuha". (15) In M: "al-jalīla". (16) In A und M: "al-karāhiyya". (17) Die Quellenangabe hierzu erfolgte bereits auf Seite 403. (18) Fehlt in M. (19) In M: "wa-l-ḍaḥik".