Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 1123 - Abhandlung; Er sagte: (Und wenn er seine Tochter für weniger als ihre übliche Brautgabe verheiratet, ist die Heirat (Nikah) mit dem Genannten gültig. Und wenn dies ein anderer als der Vater tut, ist die Heirat (Nikah) gültig, und ihr steht ihre übliche Brautgabe zu) · ShamelaTranslate