Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 1123 - Rechtsfrage; Er sagte: (Wenn er seine Tochter für weniger als ihren mahr al-mithl [Dower ihresgleichen] verheiratet, ist die Ehe mit dem genannten Betrag gültig. Wenn jemand anderes als der Vater dies tut, ist die Ehe gültig und sie hat Anspruch auf den mahr al-mithl) · ShamelaTranslate