Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 1124 - Rechtsfrage; Er sagte: (Wer einen minderjährigen Jungen oder eine geistig behinderte Person verheiratet, dessen Handeln ist nicht zulässig, es sei denn, sein Vater verheiratet ihn oder ein für die Heirat eingesetzter Vormund) · ShamelaTranslate