Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 1128 – Rechtsfrage: Er sagte: (Wenn der zweite den Beischlaf mit ihr vollzieht, ohne zu wissen, dass sie bereits verheiratet ist, so werden sie getrennt; ihr steht eine Brautgabe zu, die der von ihresgleichen entspricht, und ihr [eigentlicher] Ehemann darf keinen Beischlaf mit ihr vollziehen, bis sie nach dem letzten Geschlechtsverkehr des zweiten Mannes drei Menstruationszyklen vollendet hat) · ShamelaTranslate