Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 1128 - Abhandlung; Er sagte: (Wenn der zweite die Ehe mit ihr vollzieht und er nicht weiß, dass sie einen Ehemann hat, werden sie getrennt, und ihr steht von ihm die übliche Brautgabe zu, und ihr Ehemann darf nicht mit ihr verkehren, bis sie drei Menstruationen nach dem letzten Zeitpunkt des Beischlafs durch den zweiten durchlaufen hat) · ShamelaTranslate