…und er erbt nicht von ihr. Wenn dies nicht bekannt ist und ihre Eheschließungen aufgelöst wurden, so ist von Ahmad überliefert, dass ihr die Hälfte der Brautgabe (Mahr) zusteht und sie darum das Los ziehen; denn der Vertrag eines von ihnen ist gültig, und seine Ehe wurde vor dem Beischlaf aufgelöst, daher ist die Hälfte ihrer Brautgabe für ihn verpflichtend, so als hätte er sich von ihr im Wege der Chul' (Scheidung gegen Entschädigung) getrennt. Abu Bakr sagte: Ihr steht keine Brautgabe zu, da sie beide zur Scheidung gezwungen werden und ihnen somit keine Brautgabe zur Last fällt, so als ob der Richter die Ehe eines Mannes aufgrund seiner Mittellosigkeit oder seiner Impotenz auflöst. Wenn sie vor der Auflösung und der Scheidung stirbt, so steht einem von ihnen die Hälfte ihres Erbes zu, daher wird die Angelegenheit zurückgestellt, bis sie sich darüber einigen. Es ist möglich, dass das Los zwischen ihnen gezogen wird, und wer das Los gewinnt, schwört, dass er der Anspruchsberechtigte ist, und erbt. Wenn beide Ehemänner sterben, so steht ihr ein Viertel des Erbes eines jeden von ihnen zu. Wenn sie jedoch eingeräumt hat, dass einer von ihnen durch den Vertrag der Frühere ist, so gibt es kein Erbe von dem anderen, und sie erhebt Anspruch auf ein Viertel des Erbes dessen, dem gegenüber sie das Einräumen vollzog. Wenn er dies ebenfalls behauptet hat, so händigt er ihr ein Viertel seines Erbes aus. Wenn er dies nicht behauptet hat und die Erben dies bestreiten, so gilt die Aussage der Erben in Verbindung mit ihren Eiden; sollten sie sich weigern, so wird gegen sie entschieden. Wenn die Frau nicht eingeräumt hat, wer von ihnen der Frühere war, so ist es möglich, dass die Erben jedes einzelnen von ihnen schwören und somit von der Verpflichtung befreit sind, und es ist möglich, dass das Los zwischen ihnen gezogen wird, wobei derjenige, dessen Los fällt, ihr ein Viertel seines Erbes gibt. Hanbal überlieferte von Ahmad bezüglich eines Mannes, der drei Töchter hatte: Er verheiratete eine von ihnen mit einem Mann, dann starb der Vater, und es war nicht bekannt, welche von ihnen er verheiratet hatte. Es wird das Los zwischen ihnen gezogen, und welche von ihnen das Los trifft, ist seine Ehefrau, und wenn der Ehemann stirbt, ist sie diejenige, die ihn beerbt. Und Gott weiß es am besten.
Abschnitt: Wenn jeder von beiden behauptet, er sei der Frühere, und sie zugunsten eines von ihnen einräumt, dann zwischen ihnen getrennt wird,
(13) In a, b, m: „ebenso“. (14) In b, m: „Auflösung“ (Faskh). (15) Im Original, a: „wegen der Schwierigkeit damit“. (16) Im Original, a: „sein Makel“. (17) Ausgefallen in: Original. (18) In m: „auf“. (19) Im Original: „welche von ihnen“.