Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 1131 – Rechtsfrage: Er sagte: (Wenn er den Beischlaf vollzieht, so haftet sein Herr für zwei Fünftel der Brautgabe, wie Uthmān [ibn ʿAffān], möge Allah mit ihm zufrieden sein, sagte; es sei denn, dies übersteigt seinen Wert, dann ist der Herr nicht zu mehr als seinem Wert verpflichtet, oder er liefert ihn aus) · ShamelaTranslate