ShamelaTranslate
Suche
Anmelden
ShamelaTranslate

© 2026 ShamelaTranslate. Wissenschaftliches Open-Access-Projekt.

Über unsKontaktSpendenImpressumDatenschutzNutzungsbedingungenWiderrufsbelehrungVerträge hier kündigen
Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 9 · Seite 451Abschnitt

Übersetzung · DE

Für diesen Fall gibt es zwei Auffassungen: Die eine besagt, dass die Brautgabe der des Niveaus der Braut entspricht (Mahr al-Mithl). Die andere besagt, dass sie zwei Fünftel beträgt. Und ob er dies zurückfordern kann? Hierzu gibt es zwei Auffassungen.

Abschnitt: Wenn er bedingt, dass sie Muslima sei, und sich herausstellt, dass sie eine Ungläubige ist, dann steht ihm ein Wahlrecht zu; denn dies ist eine Minderung und ein Schaden, der sich auch auf das Kind auswirkt. Dies ähnelt dem Fall, in dem er bedingt, sie sei frei, und sich herausstellt, dass sie eine Sklavin ist.

Abschnitt: Wenn er bedingt, dass sie Jungfrau sei, und sich herausstellt, dass sie eine Nicht-Jungfrau (Thayyiab) ist, so gibt es von Ahmad dazu eine Äußerung, die zwei Möglichkeiten zulässt: Die eine besagt, dass ihm kein Wahlrecht zusteht; denn die Ehe kann nicht aufgrund eines Mangels annulliert werden, außer bei acht Mängeln, daher kann sie nicht wegen der Nichterfüllung einer Bedingung annulliert werden. Die zweite besagt, dass ihm ein Wahlrecht zusteht; denn er hat eine Eigenschaft bedingt, die beabsichtigt war, und das Gegenteil hat sich herausgestellt, daher steht ihm ein Wahlrecht zu, so wie wenn er die Freiheit bedingt hätte. Auf dieser Grundlage gilt: Wenn er bedingt, sie sei von edler Abstammung, und sich herausstellt, dass sie darunter liegt, oder er bedingt, sie sei hellhäutig, und sie stellt sich als dunkelhäutig heraus, oder er bedingt, sie sei groß, und sie stellt sich als klein heraus, oder sie sei schön, und sie stellt sich als hässlich heraus, so wurden für all dies zwei Auffassungen abgeleitet. Ähnlich ist die Schule von al-Shafi'i. Abu Thawr sagte: Die Analogie (Qiyas) besagt, dass er den Rücktritt erklären kann, sofern darüber eine Meinungsverschiedenheit besteht. Besteht jedoch Konsens, so ist der Konsens maßgeblicher als die deduktive Betrachtung (Nazar). Ibn al-Mundhir sagte: Ich kenne niemanden, der Abu Thawrs Auffassung zustimmt. Zu denen, die den Ehemann bei einer solchen Eigenschaft zur Verantwortung ziehen, gehören al-Thawri, al-Shafi'i, Ahmad, Ishaq und die Anhänger der Rechtsphilosophie (Ashab al-Ra'y). Al-Zuhri überlieferte, dass ein Mann eine Frau heiratete und sie nicht als Jungfrau vorfand; der Menstruationszyklus hatte ihr Jungfernhäutchen durchstoßen. Da sandte 'A'isha zu ihm: "Die Menstruation beseitigt das Jungfernhäutchen mit Gewissheit." Von al-Hasan, al-Sha'bi und Ibrahim wird über den Mann berichtet, der seine Frau nicht als Jungfrau vorfindet: Es liegt ihm nichts zur Last. Das Jungfernhäutchen wird durch einen Sprung, häufige Menstruation, langes Unverheiratetsein oder schwere Lasten beseitigt. Und Gott weiß es am besten.

Anmerkungen

(6) Fehlt im: Original, A, B. (7) In A, B, M: "minhu". (8) Im Original: "fathabata". (9) Von Sa'id ibn Mansur herausgegeben, in: Kapitel über zwei Männer, die zwei Schwestern heiraten..., al-Sunan 2/76.

Arabisch (Quelle)

عليه (٦) وَجْهان؛ أحدهما، مَهْرُ المِثْلِ. والثانى، الخُمْسانِ. وهل يَرْجِعُ به؟ على وَجْهينِ.

فصل: فإن شَرَطَ أنَّها مُسْلِمةٌ، فبانَتْ كافِرَةً، فله الخِيارُ؛ لأنَّه نَقْصٌ وضَرَرٌ يَتَعَدَّى إلى الوَلَدِ، فأشْبَهَ ما لو شَرَطَها حُرَّةً فبانَتْ أمَةً.

فصل: فإن شَرَطَها بِكْرًا، فبانَتْ ثَيِّبًا. فعن أحمدَ كلامٌ يَحْتَمِلُ أمْرينِ؛ أحدهما، لا خِيارَ له؛ لأنَّ النِّكاحَ لا يُرَدُّ فيه بعَيْبٍ سِوَى ثمانيةِ عُيُوبٍ، فلا يُرَدُّ فيه (٧) بمُخَالفةِ الشَّرْطِ. والثانى، له الخِيارُ؛ لأنَّه شَرَطَ صِفَةً مَقْصُودةً، فبانَ خِلافُها، فيَثْبُتُ (٨) له الخِيارُ، كما لو شَرَطَ الحُرِّيَّةَ. وعلى هذا لو شَرَطَها ذاتَ نَسَبٍ، فبانَتْ دُونَه، أو شَرَطَها بَيْضاءَ، فبانَتْ سَوْداءَ، أو شَرَطَها (٦) طَوِيلةً، فبانَتْ قَصِيرةً، أو حَسْناءَ فبانَتْ شَوْهاء، خُرِّجَ فى ذلك كلِّه وَجْهان. ونحوُ هذا مَذْهَبُ الشَّافعىِّ. وقال أبو ثَوْرٍ: القِياسُ أَنَّ له الرَّدَّ إن كان فيه اخْتِلافٌ، وإن كان إجْماعًا فالإِجْماعُ أَوْلَى من النَّظَرِ. قال ابنُ الْمُنْذِرِ: لا أعلمُ أحدًا وافقَ أبا ثَوْرٍ على مَقَالَتِه. وممَّن أَلْزَمَ الزَّوْجَ مَنْ هذه صِفَتُها الثَّوْرِىُّ، والشَّافعىُّ، وأحمدُ، وإسحاقُ، وأصْحابُ الرَّأْىِ. ورَوَى الزُّهْرِىُّ، أَنَّ رَجُلًا تزَوَّجَ امرأةً، فلم يَجِدْها عَذْراءَ، كانت الْحَيْضةُ خَرَقَتْ عُذْرَتَها، فأرْسَلَتْ إليه عائشةُ: إنَّ الحَيْضَةَ تُذهِبُ العُذْرَةَ يَقِينًا (٩). وعن الحسنِ، والشَّعْبِىِّ، وإبراهيمَ، فى الرَّجُلِ إذا لم يَجِدِ امْرَأتَه عَذْراءَ: ليس عليه شىءٌ، العُذْرةُ تُذْهِبُها الوَثْبةُ، وكَثرةُ الحَيْضِ، والتَّعَنُّسُ، والحِمْلُ الثقيلُ. واللَّهُ أعلمُ.

Anmerkungen

(٦) سقط من: الأصل، أ، ب.(٧) فى أ، ب، م: "منه".(٨) فى الأصل: "فثبت".(٩) أخرجه سعيد بن منصور، فى: باب الرجلان ينكحان أختين. . .، السنن ٢/ ٧٦.

ZurückBand 9 · Seite 451Weiter
Zurück9·451Weiter