Dies wäre nicht gültig. Unser Argument ist das, was Anas überlieferte, dass der Gesandte Allahs (Frieden und Segen Allahs seien auf ihm) Safiyya freiließ und ihre Freilassung zu ihrer Brautgabe machte. Übereinstimmend überliefert. In einem Wortlaut heißt es: Er ließ sie frei und heiratete sie. Ich sagte: "O Abu Hamza, was war ihre Brautgabe?" Er sagte: "Sich selbst." Al-Athram überlieferte mit seiner Überlieferungskette von Safiyya, dass sie sagte: "Der Gesandte Allahs (Frieden und Segen Allahs seien auf ihm) ließ mich frei und machte meine Freilassung zu meiner Brautgabe." Und mit seiner Überlieferungskette von Ali, möge Allah mit ihm zufrieden sein, dass er zu sagen pflegte: "Wenn ein Mann seine Umm al-Walad (Sklavin, die ihm ein Kind gebar) freilässt und ihre Freilassung zu ihrer Brautgabe macht, so ist dies unbedenklich." Wann immer die Freilassung als Brautgabe feststeht, steht auch die Ehe fest, denn die Brautgabe geht der Ehe nicht voraus, und wäre die Freilassung nach der Ehe erfolgt, wäre dies nicht zulässig gewesen; dies beweist, dass sie durch diesen Wortlaut geschlossen wurde. Auch wurde vom Propheten (Frieden und Segen Allahs seien auf ihm) nicht überliefert, dass er einen neuen Vertrag eingegangen wäre; hätte er einen solchen geschlossen, wäre dies offenkundig gewesen und wie anderes überliefert worden. Zudem: Wer eine Frau für einen anderen verheiraten darf, ohne mit ihr verwandt zu sein, darf sie auch selbst heiraten, wie etwa der Imam. Ihr Einwand "es fand kein Angebot und keine Annahme statt" ist wirkungslos, denn selbst wenn sie vorhanden wären, würden sie die Gültigkeit nicht feststellen, und wenn sie nicht vorhanden sind, so ist dennoch das vorhanden, was auf sie hinweist, nämlich das Festlegen der Freilassung als Brautgabe. Dies ähnelt dem Fall, wenn er eine Frau heiratet, deren Vormund er ist, oder wenn der Freier zum Vormund sagt: "Hast du sie verheiratet?" und dieser sagt: "Ja", und er zum Bräutigam sagt: "Hast du angenommen?" und dieser sagt: "Ja", nach der Ansicht unserer Gelehrten, oder wie wenn er bei Abu Hanifa und seinen Anhängern bei den Andeutungen (Kinayat) verfährt.
Der zweite Abschnitt: Die Ehe wird geschlossen durch seine Worte: "Ich habe dich freigelassen und deine Freilassung zu deiner Brautgabe gemacht und dich geheiratet." Und ebenso ohne den Zusatz "und ich habe dich geheiratet". Dies ist der Wortlaut von al-Khiraqi, und dies ist der, der im Hadith von Anas vorkommt. Sowie durch seine Worte: "Ich habe deine Freilassung zu deiner Brautgabe gemacht" oder "Ich habe deine Brautgabe zu deiner Freilassung gemacht."
(10) Die Quellenangabe dazu findet sich bereits auf Seite 348. (11) In A, B, M mit dem Zusatz: "itquha" (ihre Freilassung). * Die Quellenangabe dazu findet sich bereits auf Seite 348. (12) Ibn Abi Shayba überlieferte dies im Kapitel über einen Mann, der seine Sklavin freilässt und ihre Freilassung zu ihrer Brautgabe macht, aus dem Buch über die Ehe (Kitab al-Nikah). Al-Musannaf 4/156. (13) In M: "al-'aqd" (der Vertrag). (14) In M: "al-ta'thir" (das Wirken/die Wirkung). (15) In M: "wa-ja'altu" (und ich habe gemacht).