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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 9 · Seite 45Abschnitt

Übersetzung · DE

des ersten Falls. Ein Beispiel dafür: eine Ehefrau, eine Tochter von einem anderen Mann und ein Bruder. Die Tochter stirbt und hinterlässt einen Ehemann, eine Tochter und einen Onkel (16). Der erste Fall umfasst acht Teile: Die Ehefrau erhält einen Anteil, die Tochter vier, und dem Bruder verbleiben drei. Der Fall der zweiten Verstorbenen umfasst vier Teile: Ihr Ehemann erhält einen Anteil, ihre Tochter zwei, und ein Anteil verbleibt für den ersten Bruder. Somit sind für ihn aus den beiden Fällen vier Anteile angefallen, und beide Fälle sind aus acht korrigiert. Wenn die Anteile des zweiten Verstorbenen nicht durch seinen Fall teilbar sind, bringst du seine Anteile und seinen Fall in Übereinstimmung (tawafuq). Wenn sie übereinstimmen, reduzierst du seinen Fall auf seine Übereinstimmung, multiplizierst ihn dann mit dem ersten Fall; das Ergebnis ist die Zahl, aus der beide Fälle korrigiert werden. Dann wird jeder, der einen Anteil aus dem ersten Fall hat, mit der Übereinstimmung des zweiten Falls multipliziert, und jeder, der einen Anteil aus dem zweiten Fall hat, wird mit der Übereinstimmung der Anteile des zweiten Verstorbenen multipliziert. Ein Beispiel dafür: Wenn die Tochter einen Ehemann und zwei Töchter hinterlässt, umfasst ihr Fall zwölf Teile. Ihre Anteile stimmen mit einem Viertel überein, also reduziert er sich auf drei. Dies wird mit acht multipliziert, was vierundzwanzig ergibt. Die Ehefrau erhält einen Anteil aus dem ersten Fall, multipliziert mit drei, macht drei (17). Der Bruder erhält drei, multipliziert mit drei, macht neun, und aus dem zweiten Fall erhält er einen Anteil, multipliziert mit eins, macht zusammen zehn. Der Ehemann erhält drei, multipliziert mit eins, und die beiden Töchter erhalten acht. Wenn seine Anteile nicht mit seinem Fall übereinstimmen, multiplizierst du den zweiten Fall mit dem ersten. Dann wird jeder, der einen Anteil aus dem ersten Fall hat, mit dem zweiten multipliziert, und wer einen Anteil aus dem zweiten Fall hat, wird mit den Anteilen des zweiten Verstorbenen multipliziert. Wenn ein Dritter stirbt, bearbeitest du seinen Fall und betrachtest seine Anteile in Bezug auf die Zahl, aus der die beiden Fälle korrigiert wurden. Wenn sie durch seinen Fall teilbar sind, ist es aus derselben Zahl korrigiert, aus der die beiden ersten korrigiert wurden. Wenn dies nicht aufgeht, bringst du seinen Fall und seine Anteile in Übereinstimmung und multiplizierst die Übereinstimmung seiner Anteile, falls sie übereinstimmen, oder den gesamten Fall, falls sie nicht übereinstimmen, mit der Zahl, aus der die ersten beiden korrigiert wurden, und verfährst nach dem, was wir dargelegt haben. So gehst du auch beim Vierten, Fünften und den darauf Folgenden vor.

Abschnitt: Wenn du den Fall in Qirat (Karat) des Dinars aufteilen möchtest – diese betragen nach dem Brauch der Leute unserer Stadt vierundzwanzig Qirat –, und die Anteile zahlreich sind, hast du für ihre Aufteilung zwei Methoden: die erste,

Anmerkungen

(16) Im Original, A: "wa-ammuha". (17) Fehlt im Original, M. (18) Fehlt im Original, A.

Arabisch (Quelle)

الأُولَى، ومِثَالُ ذلك، امْرَأَةٌ وَبِنْتٌ مِنْ غيرِها وأَخٌ، مَاتَتِ الْبِنْتُ وخَلَّفَتْ زَوْجًا وبِنْتًا وعَمًّا (١٦). فالمَسْأَلَةُ الأُولَى مِنْ ثَمَانِيَةٍ، لِلْمَرْأَةِ سَهْمٌ، وَلِلْبِنْتِ أَرْبَعَةٌ، ويَبْقَى لِلْأَخِ ثَلَاثَةٌ، ومَسْأَلَةُ الْميِّتَةِ الثَّانِيَةِ مِنْ أَرْبَعَةٍ، لِزَوْجِهَا سَهْمٌ، ولِابْنَتِهَا سَهْمانِ، ويَبْقَى سَهْمٌ للْأَخِ الأَوَّلِ، فصَارَ له مِن الْمَسْأَلَتَيْنِ أَرْبَعَةُ أَسْهُمٍ، وصَحَّتِ الْمَسْأَلَتَانِ مِنْ ثمَانِيَةٍ. وإِنْ لَمْ تَنْقَسِمْ سِهَامُ الْمَيِّتِ الثَّانِى على مَسْأَلَتِهِ، وَافَقْتَ بَيْنَ سِهَامِهِ وَمَسْأَلَتِهِ. فإِنِ اتَّفَقَا، رَدَدْتَ مَسْأَلَتَهُ إلى وَفْقِهَا، ثُم ضَرَبْتَهُ في الْمَسْأَلَةِ الأُولَى، فما بَلَغَ فمنه تَصِحُّ الْمَسْأَلَتَانِ، ثم كُلُّ مَنْ له شَىْءٌ مِنَ الْمَسْأَلَةِ الْأُولَى مَضْرُبٌ في وَفْقِ الْمَسْأَلَةِ الثَّانِيَةِ، وكُلُّ مَنْ له شَىْءٌ مِنَ الْمَسْأَلَةِ الثَّانِيَةِ مَضْرُوبٌ في وَفْقِ سِهَامِ الْمَيِّتِ الثَّانِى. مِثَالُ ذَلِكَ، إِذَا خَلَّفَتِ الْبِنْتُ زَوْجًا وابْنَتَيْنِ، فَمَسْأَلَتُهَا مِن، اثْنَىْ عَشَرَ، تُوَافِقُها سِهَامُها بِالرُّبُعِ، فَتَرْجِعُ إلى ثَلاثَةٍ، تُضْرَبُ في ثَمَانِيَةٍ، تَكُنْ أَرْبَعَةً وَعِشْرِينَ، لِلْمَرْأَةِ سَهْمٌ مِنَ الأُولَى في ثَلَاثَةٍ بثلاثةٍ (١٧) وَلِلْأَخِ ثلاثةٌ في ثلاثةٍ بِتِسْعَةٍ، وله مِن الثَّانِيَةِ سَهْمٌ في سَهْمٍ، تَكُنْ عَشْرَةً، ولِلزَّوْجِ ثلاثةٌ في سَهْمٍ، وَلِلاِبْنَتَيْنِ ثَمَانِيَةٌ. وَإِنْ لم يُوَافِقْ سِهَامُهُ مَسْأَلَتَهُ، ضَرَبْتَ الْمَسْأَلَةَ الثَّانِيَةَ في الْأُولَى، ثم كُلُّ مَنْ لَهُ شَىْءٌ مِن الْمَسْأَلَةِ الأُولَى مَضْرُوبٌ في الثَّانِيَةِ، وَمَنْ لَهُ شَىْءٌ مِنَ الثَّانِيَةِ مَضْرُوبٌ فِي سِهَامِ الْمَيِّتِ الثَّانِى، فإِنْ مَاتَ ثَالِثٌ، عَمِلْتَ مَسْأَلَتَهُ، وَنَظَرْتَ سِهَامَهُ مِمَّا صَحَّتْ منه الْمَسْألتَانِ، فإِنِ انْقَسَمَ على مَسْأَلَتِهِ، صَحَّتْ مِما صَحَّتْ منه الْأُولَيَانِ، وإنْ لَمْ تَصِحَّ، وَافَقْتَ بَيْنَ مَسْأَلَتِهِ وسِهَامِهِ، وضَرَبْتَ وَفْقَ سِهَامِ (١٨) مَسْأَلَتِهِ إِنْ وَافَقَتْ، أَوْ جَمِيعِهَا، إِنْ لم تُوَافِقْ، فيما صَحَّتْ مِنْهُ الْأُولَيَانِ، وعَمِلْتَ على ما ذَكَرْنَاهُ. وكذلك تَصْنَعُ في الرَّابِعِ والْخَامِسِ وما بَعْدَهُ.

فصل: وَإِنْ أَرَدْتَ قَسَمْتَ الْمَسْأَلَةَ على قَرَارِيطِ الدِّينَارِ، فإِنَّهَا في عُرْفِ أَهْلِ بَلَدِنَا أَرْبَعَةٌ وَعِشْرُونَ قِيرَاطًا، فإِنْ كَانَتِ السِّهَامُ كَثِيرَةً فلك في قَسْمِها طَرِيقَانِ؛ أحَدُهما،

Anmerkungen

(١٦) في الأصل، أ: "وعمها".(١٧) سقط من: الأصل، م.(١٨) سقط من: الأصل، أ.

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