da es sich um eine Metapher im Kontext der Ehe handelt, die der Absicht und der impliziten Bedeutung bedarf; daher kommt sie dadurch nicht zustande, wie der Ausdruck der Schenkung oder des Verkaufs. Unser Argument ist, dass die Annahme (Qabul) eine ausdrückliche Antwort ist, daher kommt sie dadurch zustande, so wie dadurch der Verkauf und alle anderen Verträge zustande kommen. Ihre Behauptung, dass dies der Absicht bedarf, ist unbegründet; denn da es sich um eine Antwort handelt, bezieht sie sich ausschließlich auf das Genannte.
Abschnitt: Die Ehe kommt durch den Ausdruck „Inkah“ (Verheiratung) und „Tazwij“ (Eheschließung) zustande, und die Antwort darauf erfolgt einstimmig durch diese Begriffe. Es sind die beiden Begriffe, für die der Text des Buches im Wort Seiner (des Erhabenen) gekommen ist: {Wir haben sie dir zur Ehe gegeben} (Sure al-Ahzab, 37). Und Sein (des Erhabenen) Wort: {Und heiratet nicht das, was eure Väter an Frauen geheiratet haben} (Sure an-Nisa, 22). Es ist gleich, ob beide Parteien übereinstimmen oder voneinander abweichen, etwa wenn er sagt: „Ich habe dir meine Tochter hier zur Ehe gegeben“, und er antwortet: „Ich habe diese Ehe angenommen“ oder „diese Eheschließung angenommen“. Es kommt nicht durch andere Ausdrücke als „Inkah“ und „Tazwij“ zustande. Dies vertraten Sa'id ibn al-Musayyib, 'Ata, az-Zuhri, Rabi'a und ash-Shafi'i. Ath-Thawri, al-Hasan ibn Salih, Abu Hanifa und seine Gefährten, Abu Thawr, Abu 'Ubaid und Dawud sagten: Es kommt durch die Ausdrücke der Schenkung (Hiba), der Almosengabe (Sadaqa), des Verkaufs (Bai') und der Eigentumsübertragung (Tamlik) zustande. Zum Ausdruck der Pacht (Ijara) gibt es von Abu Hanifa zwei Überlieferungen. Malik sagte: Es kommt dadurch zustande, wenn die Brautgabe (Mahr) genannt wird. Sie argumentierten damit, dass der Prophet (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) einen Mann mit einer Frau verheiratete und sagte: „Ich habe sie dir für das, was du an Koran kennst, zur Verfügung gestellt (mallaktuka-ha).“ Überliefert von al-Bukhari. Und weil es ein Ausdruck ist, durch den die Eheschließung des Propheten (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) zustande kam, kommt dadurch auch die Eheschließung seiner Gemeinschaft zustande, wie beim Ausdruck der „Inkah“ und „Tazwij“. [Und weil es möglich ist], seine Korrektheit durch seine metaphorische Bedeutung zu bestätigen, muss sie bestätigt werden, wie beim Vollzug der Scheidung durch Metaphern (Kinayat). Unser Argument ist das Wort Gottes des Erhabenen: {Und eine gläubige Frau, wenn sie sich dem Propheten schenkt, falls der Prophet sie heiraten will; dies gilt ausschließlich für dich, nicht für die Gläubigen} (Sure al-Ahzab, 50). Er erwähnte dies also als eine Exklusivität für den Gesandten Allahs (Allahs Segen und Friede seien auf ihm), und weil es ein Ausdruck ist, durch den etwas anderes als die Ehe zustande kommt, [so kommt dadurch die Ehe nicht zustande], wie beim Ausdruck der Pacht, der Erlaubnis und der Freigabe, und weil er hinsichtlich der Ehe nicht explizit ist, so kommt er dadurch nicht zustande, wie bei dem, was wir erwähnt haben; und dies ist so, weil die Zeugenschaft eine Bedingung [für die Ehe] ist, die Metapher aber nur durch die Absicht erkannt wird und es unmöglich ist, die Absicht zu bezeugen, da diese für die Zeugen nicht erkennbar ist, daher muss sie nicht zustande kommen, und dadurch unterscheidet es sich von den restlichen Verträgen und der Scheidung. Was den Bericht betrifft, so wurde überliefert: „Ich habe sie dir zur Ehe gegeben“ (zawwajtuka-ha), „Ich habe dich mit ihr verheiratet“ (ankahtuka-ha) und „Wir haben sie dir zur Ehe gegeben“ (zawwajna-ka-ha), über authentische Überlieferungswege. Die Begebenheit ist eine, und offensichtlich hat der Überlieferer dies dem Sinne nach überliefert, in der Annahme, dass ihre Bedeutung eine einzige sei, daher stellen sie kein Beweisargument dar. Und falls der Prophet (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) doch verschiedene Begriffe kombiniert haben sollte, so gibt es darin für sie kein Beweisargument; denn die Ehe kam bereits durch einen der Begriffe zustande, und der Rest ist eine Zugabe.
(5) Sure al-Ahzab 37. (6) Sure an-Nisa 22. (7) Fehlt im Original und in B. (8) In A und M: „at-tazawwuj“. (9) In B: „wa-t-tamlik“. (10) Die Quellenangabe wurde bereits bei 8/137 dargelegt. (11) In B: „wa-li-annaha min“. (12) Sure al-Ahzab 50. (13) Fehlt in A und M.
لأنَّه كِنايةٌ فى النِّكاحِ يفْتَقِرُ إلى النِّيَّةِ والإِضْمارِ، فلم ينْعَقِدْ به، كلفظِ الهِبَةِ والبَيْعِ. ولَنا، أَنَّ القَبُولَ صريحٌ فى الجَواب، فانْعَقَدَ به، كما ينْعَقِدُ به البَيْعُ وسائرُ العُقُودِ. وقولُهم: يفْتَقِرُ إلى النِّيَّةِ. مَمْنُوعٌ؛ فإنَّه جَوابٌ فلا يَنْصَرِفُ إلَّا إلى المذكورِ.
فصل: وينْعَقِدُ النِّكاحُ بلَفْظِ الإِنْكاحِ والتَّزْويج. والجوابُ عنهما إجماعًا، وهما اللّذانِ وَرَدَ بهما نَصُّ الكِتاب فى قولِه سُبْحانه: {زَوَّجْنَاكَهَا} (٥). وقوله سبحانه: {وَلَا تَنْكِحُوا مَا نَكَحَ آبَاؤُكُمْ مِنَ النِّسَاءِ} (٦). وسواءٌ اتَّفَقَا من الجانِبَيْنِ أو اخْتَلَفا، مثل أن يقولَ: زَوَّجْتُكَ بِنْتِى هذه (٧). فيقولَ: قَبِلْتُ هذا النِّكاحَ، أو هذا التَّزْوِيجَ (٨). ولا ينْعَقِدُ بغيرِ لَفْظِ الإنْكاحِ والتَّزْوِيجِ. وبهذا قال سَعِيدُ بن المُسَيَّبِ، وعطاءٌ، والزُّهْرِىُّ، ورَبِيعةُ، والشافعىُّ. وقال الثَّوْرِىُّ، والحسنُ بن صالحٍ، وأبو حنيفةَ، وأصحابُه، وأبو ثَوْرٍ، وأبو عُبَيْدٍ، ودَاودُ: ينْعَقِدُ بلَفْظِ الهِبَةِ والصَّدَقةِ والبَيْعِ والتَّمْلِيكِ (٩). وفى لَفْظِ الإِجَارةِ عن أبى حنيفةَ روايتانِ. وقال مالكٌ: ينْعَقِدُ بذلك إذا ذَكَرَ المَهْرَ. واحْتَجُّوا بأنَّ النَّبِىَّ -صلى اللَّه عليه وسلم- زَوَّجَ رَجُلًا امرأةً، فقال: "قَدْ مَلَّكْتُكَهَا بِمَا مَعَكَ مِنَ الْقُرْآنِ". روَاه البُخارىُّ (١٠). ولأنَّه لَفْظٌ ينْعَقِدُ به تَزْوِيجُ النَّبِىِّ -صلى اللَّه عليه وسلم-، فانْعَقَدَ به نِكاحُ أُمَّتِه، كلَفْظِ الإِنْكاحِ والتَّزْوِيجِ، [ولأنَّه أمْكَنَ] (١١) تَصْحِيحُه بمجازِه، فوَجَبَ تَصْحِيحُه، كإِيقاعِ الطَّلَاقِ بالكِنَايَاتِ. ولَنا، قوله تعالى: {وَامْرَأَةً مُؤْمِنَةً إِنْ وَهَبَتْ نَفْسَهَا لِلنَّبِيِّ إِنْ أَرَادَ النَّبِىُّ أَنْ يَسْتَنْكِحَهَا خَالِصَةً لَكَ مِنْ دُونِ الْمُؤْمِنِينَ} (١٢). فذكَر ذلك خالِصًا لرسولِ اللَّهِ -صلى اللَّه عليه وسلم-، ولأنَّه لَفْظٌ ينْعَقِدُ به غيرُ النِّكاحِ [فلم يَنْعَقِدْ به النِّكاحُ] (١٣)، كلَفْظِ الإِجَارةِ والإِبَاحةِ والإِحْلالِ، ولأنَّه ليس بصَرِيحٍ فى
(٥) سورة الأحزاب ٣٧.(٦) سورة النساء ٢٢.(٧) سقط من: الأصل، ب.(٨) فى أ، م: "التزوج".(٩) فى ب: "والتملك".(١٠) تقدم تخريجه فى: ٨/ ١٣٧.(١١) فى ب: "ولأنها من".(١٢) سورة الأحزاب ٥٠.(١٣) سقط من: أ، م.