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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 9 · Seite 469Abschnitt

Übersetzung · DE

Abschnitt: Wenn er den Ehevertrag mit einem Vormund (Wali) und zwei Zeugen schließt, sie diesen aber verheimlichen oder vereinbaren, ihn geheim zu halten, so ist dies missbilligt, aber die Ehe ist gültig. Dies ist auch die Auffassung von Abu Hanifa, asch-Schafi'i und Ibn al-Mundhir. Zu jenen, die eine geheime Ehe missbilligten, gehören Umar [ibn al-Chattab] (66), möge Gott mit ihm zufrieden sein, Urwa, Ubaid Allah ibn Abd Allah ibn Utba, asch-Scha'bi und Nafi', der freigelassene Sklave von Ibn Umar. Abu Bakr Abd al-Aziz sagte: Die Ehe ist nichtig, denn Ahmad sagte, wenn jemand mit Vormund und zwei Zeugen heiratet: „Nein, bis er sie öffentlich macht.“ Dies ist die Rechtsschule von Malik (67). Das Argument für beide [Ahmad und Malik] ist das, was bereits in (68) dem Abschnitt vor diesem dargelegt wurde. Unser Argument hingegen ist seine Aussage: „Keine Ehe außer mit einem Vormund“ (69). Ihr Sinn impliziert die Gültigkeit des Vertrages dadurch, selbst wenn keine öffentliche Bekanntmachung stattfindet. Zudem handelt es sich um einen Austauschvertrag, weshalb seine Bekanntgabe nicht wie beim Kauf als Bedingung festgesetzt wurde. Die Nachrichten über die Bekanntmachung sind als Empfehlung zu verstehen, belegt durch seinen Befehl darin, die Rahmentrommel zu schlagen und die Stimme zu erheben, was nicht verpflichtend ist; gleiches gilt für das, was damit verbunden wurde. Ahmads Aussage „Nein“ ist als Verbot der Missbilligung zu verstehen, da er in dem, was wir zuvor von ihm überliefert haben, ausdrücklich die Empfehlung (70) dessen (71) zum Ausdruck brachte. Zudem findet die öffentliche Bekanntmachung der Ehe und das Schlagen der Rahmentrommel (72) meist erst nach dem Vertragsschluss statt; wäre dies eine Bedingung, müsste es zum Zeitpunkt (73) des Vertragsschlusses berücksichtigt werden, wie alle anderen Bedingungen.

Abschnitt: Es ist empfehlenswert, den Ehevertrag an einem Freitag zu schließen, da eine Gruppe der Altvorderen (Salaf) dies als empfehlenswert erachtete, darunter Damra (74) ibn Habib, Raschid ibn Sa'd (75) und Habib ibn Utba, und weil es ein ehrenvoller Tag und ein Festtag ist, an dem (76) Gott Adam, der Friede sei auf ihm, erschuf.

Anmerkungen

Sunan Abi Dawud 2/295, 297. Imam Ahmad im al-Musnad 1/274, 289, 350, 2/158, 165, 167, 171, 172. (66) Fehlt in: A, M. (67) In B: „für Malik“. (68) Im Original: „von“. (69) Sein Überlieferungsnachweis wurde bereits angeführt in: 5/88 und auf Seite 345. (70) In A: „auf die Empfehlung hin“. (71) Fehlt in: A, B. (72) In B: „auf ihm“. (73) In A, B, M: „Zustand/Zeitpunkt“. (74) In M: „Samura“, ein Schreibfehler. (75) Im Original, A, M: „Sa'id“. Dies wurde bereits auf Seite 221 angeführt.

Arabisch (Quelle)

فصل: فإن عَقَدَه بوَلِىٍّ وشاهِدَيْنِ، فأَسَرُّوه، أو تَوَاصَوْا بكِتْمانِه، كُرِهَ ذلك، وصَحَّ النِّكاحُ. وبه يقولُ أبو حنيفةَ، والشافعىُّ، وابنُ الْمُنْذِرِ. وممَّن كَرِهَ نِكاحَ السِّرِّ عمرُ [بن الخَطَّابِ] (٦٦)، رَضِىَ اللَّهُ عنه، وعُرْوَةُ، وعُبَيْد اللَّه بن عَبْدِ اللَّه بن عُتْبةَ، والشَّعْبىُّ، ونافعٌ مَوْلَى ابن عمرَ. وقال أبو بكرٍ عبدُ العزيز: النِّكاحُ باطِلٌ؛ لأنَّ أحمدَ قال إذا تَزَوَّجَ بوَلِىٍّ وشاهِدَيْنِ: لا، حتى يُعْلِنَه. وهذا مذهبُ مالكٍ (٦٧). والحُجَّةُ لهما ما تَقَدَّمَ فى (٦٨) الفصلِ الذى قبلَ هذا. ولَنا، قولُه: "لَا نِكَاحَ إلَّا بوَلِىٍّ" (٦٩). مَفْهُومُه انْعِقادُه بذلك وإن لم يُوجَد الإِظْهارُ، ولأنَّه عَقْدُ مُعاوَضةٍ، فلم يُشْتَرَط إظْهارُه كالبَيْعِ، وأخْبارُ الإِعْلانِ يُرادُ بها الاسْتِحْبابُ، بدليلِ أمْرِه فيها بالضَّرْبِ بالدُّفِّ والصَّوْتِ، وليس ذلك بواجِبٍ، فكذلك ما عُطِفَ عليه. وقول أحمدَ: لا. نَهْىُ كَراهةٍ، فإنَّه قد صَرَّحَ فيما حَكَيْنا عنه قبلَ هذا باسْتِحْبابِ (٧٠) ذلك (٧١)، ولأنَّ إعْلانَ النِّكاحِ والضَّرْبَ فيه (٧٢) بالدُّفِّ، إنَّما يكونُ فى الغالبِ بعد عَقْدِه، ولو كان شَرْطًا لَاعْتُبِرَ حالَ (٧٣) العَقْدِ، كسائرِ الشُّرُوطِ.

فصل: ويُسْتَحَبُّ عَقْدُ النكاحِ يوم الجُمُعةِ؛ لأنَّ جَماعةً من السَّلَفِ اسْتَحَبُّوا ذلك؛ منهم ضَمْرَةُ (٧٤) بن حَبِيبٍ، وراشدُ بن سعد (٧٥)، وحَبِيبُ بن عُتْبةَ، ولأنَّه يَوْمٌ

Anmerkungen

= سنن أبى داود ٢/ ٢٩٥، ٢٩٧. والإِمام أحمد، فى: المسند ١/ ٢٧٤، ٢٨٩، ٣٥٠، ٢/ ١٥٨، ١٦٥، ١٦٧، ١٧١، ١٧٢.(٦٦) سقط من: أ، م.(٦٧) فى ب: "لمالك".(٦٨) فى الأصل: "من".(٦٩) تقدم تخريجه فى: ٥/ ٨٨، وفى صفحة ٣٤٥.(٧٠) فى أ: "بالاستحباب".(٧١) سقط من: أ، ب.(٧٢) فى ب: "عليه".(٧٣) فى أ، ب، م: "حالة".(٧٤) فى م: "سمرة" تحريف.(٧٥) فى الأصل، أ، م: "سعيد". وتقدم فى صفحة ٢٢١.

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